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· Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräftemangel begegnen ‒ So können Sie auch Flüchtlinge in Arbeit bringen

| Handel, Handwerk, Gastronomie oder IT-Unternehmen ‒ viele Branchen spüren aktuell einen deutlichen Mangel an Fachkräften. Wer Stellen mit qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten besetzen will, dem hilft das seit 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). 100.000 Beratungen haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit arbeitsinteressierten Flüchtlingen und Einwandereren seither absolviert. |

 

Deutschland ist ein beliebtes Zielland sowohl für hochqualifizierte, akademische als auch für nicht-akademisch qualifizierte Erwerbsmigranten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zur Deckung des anhaltend großen Bedarfs an Fachkräften die Einwanderungsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte erweitern und erleichtern. Das BAMF trägt zur Fachkräftegewinnung bei, indem es informiert und individuell berät. Vor allem die Integrationsangebote, wie spezielle Berufssprachkurse sollen ausländischen Fachkräften helfen, in Deutschland anzukommen.

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (ALiD)

  • Das ist die Hotline ALiD: 030 1815 1111
  • Das Beratungsangebot erfolgt auf Deutsch und Englisch von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr.
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  • Per E-Mail erreichen Sie die Hotline unter:

 

Das BAMF informiert und berät zu den Themenfeldern

  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
  • Einreise und Aufenthalt sowie
  • Spracherwerb.

 

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA konzentriert sich auf die Themen „Jobsuche, Arbeit und Beruf“.

 

Zielgruppe für die Beratung sind Fachkräfte, Angehörige von Fachkräften mit Fragen anlässlich eines Familiennachzugs, Studierende, Auszubildende sowie zunehmend auch Unternehmen und Behörden.

Beschleunigtes Verfahren unter Mitwirkung der Arbeitgeber

Besonders gestiegen ist der Beratungs- und Informationsbedarf zum 2020 neu eingeführten Instrument des so genannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Bei diesem Verfahren können Sie als Arbeitgeber selbst dabei mitwirken, dass ausländische Fachkräfte bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots schneller einreisen und ihre Arbeit aufnehmen können.

Beratungsbedarf steigt stetig

Nach etwas mehr als 1.900 Beratungen im Jahr 2020 verzeichnete die Hotline ALiD 2021 einen Zuwachs um knapp 150 Prozent auf fast 4.800 persönliche Beratungen zu diesem Thema. Ebenfalls häufig nachgefragt wurde zur Einreise von IT-Spezialisten: Für sie ist nach dem FEG weder eine Berufsausbildung noch ein Studium zwingend erforderlich; stattdessen sind Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen und grundsätzlich auch Deutschsprachkenntnisse ausreichend.

 

Insgesamt steigt neben Anfragen von Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, auch der Anteil derer mit Wohnsitz im Ausland: 2021 lag er bei 64,4 Prozent (2019: 55,4 Prozent). Im vergangenen Jahr haben insbesondere Personen mit Wohnsitz in der Türkei, dem Iran, Indien, Afghanistan und Marokko bei der Hotline angefragt.

 

Seit der Einführung des FEG kamen etwa 240 Prozent mehr Anfragen zum Beruf Koch/Köchin, bei Berufskraftfahrer/in waren es 163 Prozent mehr. Neben klassischen, in der (Anerkennungs-) Beratung häufig nachgefragten Berufszweigen wie Wirtschaftswissenschaft, Ingenieurberufe oder medizinische Berufe gibt es regelmäßig auch Beratungen zu außergewöhnlicheren Berufen: 2021 beispielsweise zu Schifffahrtskaufmann, Weintechnologe und Zweiradmechatroniker.

Tipps: Achten Sie auf die Aufenthaltserlaubnis!

„Jeder Arbeitgeber sollte sich grundsätzlich von Arbeitnehmern aus Drittstaaten den vollständigen Aufenthaltstitel zeigen lassen“, rät Dirk Ellinger, Geschäftsführer der DEHOGA Thüringen. „Wir haben viele Fälle erlebt, wo der Aufenthaltstitel begrenzt war ‒ zeitlich oder für einen bestimmten Ausbildungsberuf in einem bestimmten Unternehmen.“ Falle das unter den Tisch, greife der Rechtsstaat mit aller Härte durch, so Ellinger.

 

Arbeit und Ausbildung für Geflüchtete ist möglich

Es bestehe jedoch auch die Chance, Asylbewerber, geduldete oder bestätigte geflüchtete Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Dies sei vergleichsweise einfach möglich, zudem entfielen bürokratische Hürden wie etwa die Kommunikation mit einer ausländischen Behörde, berichtet Steffen Pasler, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ETL in Rostock. Es sei daher gut möglich, dass auch diese Personen über eine erfolgreiche Ausbildung, einen Arbeitsvertrag zu einer Aufenthaltsverlängerung und perspektivisch an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht kommen können.

 

Beachten Sie |

  • Bürokratische Schwierigkeiten können sich ergeben, z. B. bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen nationalen Ausbildung. Auch in Sachen Arbeitsentgelt, zeitliche Befristung, Kost und Logis für Saisonarbeitskräfte sind rechtliche Rahmenbedingungen vorgegeben, die den Tatbestand „Illegale Beschäftigung“ verhindern sollen, so der ETL-Anwalt.

 

  • Während die Beschäftigung von Menschen aus der EU und den vier EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) ohne weitere behördliche Erlaubnis, möglich sei, stelle sich der Sachverhalt bei Menschen aus Drittstaaten komplizierter dar: „Hier unterliegen die Individualarbeitsverträge dem Recht, dass die Vertragsparteien vereinbaren. Tun sie das nicht, unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages seine Arbeit verrichten wird ‒ also im Regelfall deutschem Recht.“

 

Weiterführender Hinweis |

ETL-Gruppe bietet zum Thema ein spezielles Webinar Gastrobriefing an.

 

(JT)

Quellen |

- BAMF | PM vom 28.02.2022

- ETL | PM vom 01.03.2022 Gastrobriefing #64

Quelle: ID 48047112