· Corona | Infektion
In diesen Fällen wird aus der Infektion ein „Arbeitsunfall“ ‒ dann zahlt die Berufsgenossenschaft
von Jörg Thole, Chefredakteur, IWW Institut
| Eine Corona-Infektion kann als Arbeitsunfall anerkannt werden, soweit sich Beschäftigte im Unternehmen angesteckt haben. Mit der Anerkennung können auch Langzeitschäden („Long Covid“) abgesichert werden ‒ beispielsweise durch eine Rentenzahlung. Allerdings: Die Nachweisführung mag in Gesundheitseinrichtungen oder auch in Schlachthöfen nachvollziehbar sein, in Bürobetrieben wird das schwieriger. Kein Wunder, dass um die Anerkennung im Hintergrund zwischen der Deutschen Unfallversicherung und den Krankenkassen gefeilscht wird. |
Es gibt Berufsgruppen, da erscheint es naheliegend, dass sich Beschäftigte bei der Arbeit angesteckt haben. Dazu gehören Gesundheitsberufe, Erzieher oder Dienstleister mit regem Kundenkontakt. Auch bei Fließbandtätigkeiten kann die Gefahr der Ansteckung hoch sein, soweit die Hygienekonzepte nicht akkurat umgesetzt oder beachtet werden. In vielen Fällen sind aber Kontakte unvermeidlich ‒ eine Ansteckung wird dann wahrscheinlicher.
Beachten Sie | Maßgeblich für Ihren Schutz ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
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Infektionskontakt nachweisbar
Infektionskontakt nicht nachweisbar
Infektionskontakt auf dem Arbeitsweg
Infektionskontakt in der Kantine
Infektionskontakt in Gemeinschaftsunterkünften
Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls ist aber stets zu berücksichtigen, ob im maßgeblichen Zeitpunkt Kontakt zu anderen Infizierten in nicht versicherten Lebensbereichen (z.B. Familie, Freizeit oder Urlaub) bestanden hat. Quelle | DGUV |
Die Kassen der Berufsgenossenschaften sind gut gefüllt
Bei den Berufsgenossenschaften (BG) sind die Kassen gut gefüllt. Denn die Zahl der sonstigen Anerkennungen von Berufkrankheiten oder Arbeitsunfällen ist aktuell deutlich rückläufig. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Während der zurückliegenden Lockdown-Maßnahmen blieben viele Arbeitnehmer zu Hause, arbeiteten im Homeoffice oder waren in Kurzarbeit geschickt worden.
Vorteile der Absicherung durch die Berufsgenossenschaft
Als Arbeitgeber sollten Sie ein Interesse daran haben, dass die BG zahlt, schließlich müssen Sie Beiträge für Ihre Angestellten entrichten. Die Arbeitnehmer können Vorteile aus der Absicherung über die BG beziehen:
- Längere Lohnersatzleistung als bei der Krankenkasse
- Übernimmt Rentenzahlung bei Langzeitschäden
- Finanziert die Rehabilitation zur Wiedereingliederung
- Bezuschusst die berufliche Neuorientierung, damit der Betroffene schnell wieder in Lohn und Brot kommt
Über 100.000 Fälle als Berufskrankheit, 10.000 Fälle als Arbeitsunfall anerkannt
Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bei 103.244 Versicherten COVID-19 als Berufskrankheit und bei 10.202 Versicherten als Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls anerkannt. Mit 78.294 festgestellten berufsbedingten Erkrankungen entfällt der Großteil des Geschehens auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2021. Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind betroffen. Insgesamt starben seit Ausbruch der Pandemie bis Ende August 2021 84 Versicherte infolge einer Erkrankung an COVID-19.
Laut vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2021 gab es deutlich mehr Berufskrankheiten, während Arbeits- und Wegeunfälle unter dem Niveau des Jahres 2019 blieben. Bislang fehlen noch Daten, um die Folgewirkungen abzuschätzen; insbesondere sei noch unklar, wie viele Versicherte an Long-COVID litten.
Weniger Arbeits- und Schulunfälle
Die Pandemie hat das Unfallgeschehen bei der Arbeit in der ersten Jahreshälfte 2021 weiter beeinflusst. Laut vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gab es von Januar bis einschließlich Juni 392.847 Arbeitsunfälle und 86.792 Wegeunfälle. Das waren zwar mehr Unfälle als im Vorjahreszeitraum (367.016 beziehungsweise 73.039), aber immer noch deutlich weniger als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 (432.684 beziehungsweise 91.558).
Im ersten Halbjahr 2021 wurde an 8.127 Versicherte erstmals eine Unfallrente gezahlt. Das waren 608 weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle stieg dagegen um 33 auf 204. Weitere 97 Versicherte starben infolge eines Wegeunfalls - 9 weniger als im Vorjahreszeitraum.
Die für die Schüler-Unfallversicherung zuständigen Unfallkassen verzeichneten insgesamt 185.310 Schulunfälle und 17.129 Schulwegunfälle. Das waren rund 39 Prozent beziehungsweise 36 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020 und rund zwei Drittel weniger Unfälle als im ersten Halbjahr 2019.
Quelle | Statistische Daten: PM vom 14.09.2021 ‒ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)