· Personalleiter-Umfrage
EuGH-Regulierung der Arbeitszeiterfassung „überflüssig und bringt nur Mehraufwand“
| Nach dem Urteil des EuGH vom Mai 2019 wird die stärkere Regulierung der Arbeitszeiterfassung geprüft. Doch die Mehrheit der deutschen Unternehmen befürchtet dadurch bloß einen bürokratischen Mehraufwand. |
Der Großteil der deutschen Unternehmen erfasst die Arbeitszeit bereits in verschiedener Form präzise. Mehr als die Hälfte von ihnen rechnet deshalb mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand (54 Prozent), sollte es zu einer strengeren Regulierung der Arbeitszeiterfassung kommen. Das zeigen die Ergebnisse der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung (Q2 2019), die deutsche Personalverantwortliche quartalsweise zu Entwicklungen befragt.
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Arbeitszeit wird bereits erfasst
Besonders Unternehmen, die im Einklang mit der derzeitigen Gesetzeslage nur Überstunden erfassen, haben diesbezüglich Bedenken (95 Prozent). Jene Unternehmen, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau dokumentieren, nutzen am häufigsten Kombinationen aus digitalen und flexiblen Dokumentationsmethoden. 51 Prozent der Unternehmen erfassen elektronisch, 6 Prozent setzen auf eine Kombination aus elektronischer und schriftlicher Dokumentation und 4 Prozent auf eine Kombi aus elektronischer Erfassung und Vertrauensbasis.
Überstunden werden oft entlohnt
„Sinn und Zweck der Arbeitszeiterfassung sollte es nicht sein, den Unternehmen zusätzliche bürokratische Steine in den Weg zu legen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit muss individuell gestaltet werden können, sodass sie sich für alle Beteiligten lohnt“, betont Andreas Bolder, Director Group Human Resources bei Randstad. Dass Unternehmen die Flexibilität ihrer Mitarbeiter wertschätzen, zeigt die Tatsache, dass knapp die Hälfte Überstunden entgeltlich entlohnt (49 Prozent). Besonders größere Unternehmen (250 bis 499 Mitarbeiter) zahlen Überstunden aus (61 Prozent). Drei Viertel der Unternehmen verrechnen Überstunden per Arbeitszeitkonto (74 Prozent). Weniger als ein Drittel sieht Überstunden mit dem Gehalt abgegolten (27 Prozent).
Über die Randstad-ifo Personalleiterbefragung
Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus der Randstad-Ifo Personalleiterbefragung, die quartalsweise durch das ifo-Institut im Auftrag vom Personaldienstleister Randstad durchgeführt wird. Die Studie befragt bis zu 1000 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Sonderfrage im zweiten Quartal 2019 bezog sich auf die systematische Erfassung der Arbeitszeit in Deutschlands Unternehmen.