· Verwaltung
Entlastung: Bundesagentur stellt rund 70 Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung
| Entlastung in der Bürokratie ‒ das wünscht sich jeder Chef. Dieser Wunsch wird in einigen Bereichen wahr. So erfüllt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihren gesetzlichen Auftrag und erweitert ihre digitalen Angebote und Services nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).
Erste deutsche Großbehörde erfüllt Vorgaben des OZG bis Ende 2022
Sich online arbeitssuchend oder einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Kindergeld stellen: Diese Dienstleistungen bietet die BA Bürgerinnen und Bürgern schon seit vielen Jahren in ihren eServices an. Kontinuierlich sind in den vergangenen Jahren noch viele weitere Dienstleistungen hinzugekommen. Arbeitgeber können bequem auf elektronischem Weg Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld online beantragen. Selbstständige können einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung elektronisch stellen. Jugendliche können Unterlagen zur Berufseinstiegsbegleitung online hochladen.
Bis zum Jahresende erfüllt die BA nun als erste deutsche Großbehörde die Vorgaben des OZG und bietet rund 70 elektronische Dienstleistungen nutzerfreundlich an.
Die BA digitalisiert bereits seit über 20 Jahren ihre Leistungsangebote
Bereits im Jahr 2003 fiel der Projektstart für den virtuellen Arbeitsmarkt: Die Jobbörse mit ihren vielfältigen Möglichkeiten der Stellen- und Personalsuche erblickte das Licht der Welt. Mittlerweile wurde die einstige Jobbörse rundum erneuert und modernisiert. Unternehmen können eine sich ständig weiterentwickelnde Bewerberbörse zur Personalsuche nutzen. Für den Bereich der beruflichen Orientierung und Beratung stehen Selbsterkundungstools wie Check-U und New Plan zur Verfügung. Kontinuierlich modernisiert die IT der BA das Online-Portal und stellt aktuelle Informationen, Anträge sowie Selbsterkundungsangebote online.
Apps, Chatbots, Videokommunikation: Digitalisierung jenseits des OZG
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie konnte die BA innerhalb kürzester Zeit neue Onlineangebote zur Verfügung stellen, die nicht im Vorgabenkatalog des OZG enthalten sind, sondern darüber hinaus gehen. Es wurden Apps entwickelt, darunter die App für Kurzarbeitergeld und die Kunden-App BA-mobil, die auch in Zukunft um viele nützliche Funktionen erweitert wird. Die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist jetzt noch schneller und rund um die Uhr möglich.
Chatbots wurden konzipiert und bieten Hilfe beim Ausfüllen von Online-Formularen, indem sie Fragen in Themenbereichen des Arbeitslosengeldbezugs, Kindergeldes, Kinderzuschlages und Kurzarbeitergeldes beantworten.
Mit der Videokommunikation ist während der Pandemiezeit ein weiteres wichtiges Interaktionsformat geschaffen worden. Kundinnen und Kunden können im Videotermin beispielsweise Fragen rund um Aus- und Weiterbildung oder Rehabilitationsbedarfe mit ihrer Arbeitsvermittlerin und ihrem Arbeitsvermittler besprechen. Die Weiterempfehlungsquote von über 95 Prozent belegt, dass die modernen und neu konzipierten Interaktionsformate auf Kundenseite sehr gut angenommen werden.
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Alle aktuellen eServices der BA finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices |
Quelle |
Bundesagentur für Arbeit