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· Arbeitgeber-Pflicht

Ausgleichsabgabe für Behinderte ‒ 4 Lösungen, um die Beschäftigungsquote zu erfüllen

Bild: © industrieblick - stock.adobe.com

von Jörg Thole, Chefredakteur, IWW Institut

| Am 09.04.19 wurde der Inklusionspreis 2019 verliehen: Fünf Unternehmen wurden ausgezeichnet. Doch was, wenn Sie keine Behinderten im Unternehmen beschäftigen? CE Chef easy gibt Übersicht zur Ausgleichsabgabe und zeigt vier Kompensationslösungen auf, wenn es an Einstellungen mangelt. Denn im Grundsatz müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen entsprechende Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen (die Quote liegt bei 5 Prozent). |

Die Ausgleichsabgabe (§ 160 SGB IX)

Wenn Sie keine Schwerbehinderten beschäftigen, müssen Sie die Ausgleichsabgabe zahlen. Die Zahlung wird fällig, wenn

  • Sie über 20 (oder mehr) Arbeitsplätze verfügen und
  • weniger als 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt haben (§§ 154 bis 162 SGB IX, Teil 3 Kapitel 2 Beschäftigungspflicht).

 

Das Gesetz bietet im Grundsatz kein Entrinnen. Einzige Ausnahmen:

 

  • Weniger als 20 Beschäftigte = keine Abgabe

So berechnen Sie die Ausgleichsabgabe

Jeder fehlende Schwerbehinderten-Arbeitsplatz kostet Sie zwischen 125 und 320 Euro im Monat. Hier die Details zu den Beschäftigungsquoten:

 

  • Ausgleichsabgabe je Beschäftigungsanteil Behinderter
Abgabe pro fehlenden Behinderten
Beschäftigungsquote

320 Euro pro Monat

unter 2 Prozent

220 Euro pro Monat

von 2 bis unter 3 Prozent

125 Euro pro Monat

von 3 bis unter 5 Prozent

keine

über 5 Prozent

 

Formulierungsbeispiel

Ein Unternehmen hat 100 Arbeitsplätze. Fünf Arbeitsplätze müssten Behindertenarbeitsplätze sein. Hat der Unternehmer nur zwei davon mit Behinderten besetzt, muss er für die fehlenden drei Behindertenarbeitsplätze je 220 Euro pro Monat als Ausgleichsabgabe bezahlen.

 

 

Erleichterung für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer können Sie diese Sonderregeln nutzen:

 

  • Verminderte Anforderung bei Kleinunternehmern
Beschäftigte insgesamt
Zahl der Pflichtplätze für Behinderte
... oder Ausgleichszahlung

< 40 Beschäftigte

1 Behindertenarbeitsplatz

125 Euro Ausgleich

< 60 Beschäftigte

2 Behindertenarbeitsplätze

220 Euro Ausgleich

< 60 Beschäftigte

nur 1 Behindertenarbeitsplatz ist besetzt

125 Euro Ausgleich

 

4 Tipps: Kompensation oder Verrechnung durch Ausbildung

Der finanzielle Anreiz sollte nicht die einzige Motivation sein, Behinderte zu beschäftigen. Wie Sie mit einem Behindertenarbeitsplatz rechnerisch gleich mehrere Pflichtplätze abgelten können, erfahren Sie in den folgenden Praxistipps:

 

TIPPS | Ausgleichszahlungen kompensieren und verrechnen

 

  • 1. Kompensation durch Aufträge
  • Wenn Sie an einschlägig anerkannte „Werkstätten für behinderte Menschen“ ‒ zum Beispiel der Non-Profit-Organisationen wie der Caritas ‒ Aufträge erteilen (Formular), können 50 Prozent des Gesamtrechnungsbetrags (ohne Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 SGB IX).

 

  • 2. Verrechnung durch Ausbildung
  • Wenn Sie eine behinderte Person ausbilden, können Sie dafür sogar zwei Pflichtplätze verrechnen.
  •  
  • 3. Verrechnung bei Übernahme ‒ nach der Ausbildung
  • Bei einer Übernahme nach einer Ausbildung eines Behinderten können Sie den Beschäftigten noch ein Jahr als doppelten Pflichtplatz ansetzen.
  •  
  • 4. Verrechnung bei Übernahme eines Beschäftigten aus der Werkstatt
  • Wenn Sie einem Arbeitnehmer, der bislang in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt war, einen Arbeitsplatz einrichten, können Sie bis zu drei Pflichtplätze verrechnen.
 

Beachten Sie | Immer, wenn Sie einen neuen behinderten Menschen einstellen, sollten Sie im Arbeitsamt auch finanzielle Unterstützung beantragen. So gibt es für die ersten 36 Monate bis zu 70 Prozent des Gehaltes als Förderung. Ist der Arbeitnehmer bereits 55 Jahre alt, so können Sie den Zeitraum auf 96 Monate verlängern.

Pflicht zur Selbstveranlagung für Arbeitgeber

Um die Zahl der Behindertenbeschäftigung exakt zu messen, müssen Sie die jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote der Behinderten ermitteln.

 

Nutzen Sie zur Abwicklung die Softwaremodule IW Elan des IW Institut der Deutschen Wirtschaft. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare.

(auch über den Bestellservice des Arbeitsamts beziehbar ‒ oder hier klicken:

 

  • (Darin werden die behinderten Personen mit Behindertengrad und Tätigkeit erfasst).

 

Beachten Sie | Meldeschluss ist immer der 31.03. eines jeden Jahres.

Zweckbindung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Als Unternehmer wägen Sie gern Aufwand gegen Nutzen ab. So bleibt für Sie betriebswirtschaftlich zu kalkulieren, was teurer wird: Die zusätzliche Investition in die Erlangung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderten Arbeitnehmer oder die Ausgleichsabgabe.

 

Ein schlechtes Gewissen müssen Sie nicht haben, wenn Sie am Ende die Ausgleichsabgabe wählen, falls keine geeigneten Arbeitsplätze verfügbar sind oder keine Kandidaten gefunden werden. Die Ausgleichsabgabe ist nämlich zweckgebunden ‒ zum Beispiel für die finanzielle Förderung der Arbeitgeber vom Arbeitsamt, Beihilfen sowie Integrationsfachdienste. Ein Drittel fließt in einen Ausgleichsfonds des Bundesarbeitsministeriums, das damit Inklusionsprojekte etc. fördert.

Politische Aktivitäten und statistische Einordnung

Um die Einstellung behinderter Arbeitnehmer zu steigern, werden auf Landes- und Bundesebene Inklusionspreise ausgelobt. In diesem Jahr (09.04.2019) wurden neben vier Großunternehmen wie Daimler, Deutsche Telekom, Zalando Logistics, Quick Line auch der mittelständische Maschinenhändler Schär aus Crimmitschau (Landkreis Zwickau) mit dem Bundespreis ausgezeichnet. Initiatoren sind die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

3-Minuten-Video zur Preisverleihung

 

Mit Kampagnen wie „Einstellung zählt ‒ Arbeitgeber gewinnen“ gehen die Ämter immer wieder auf Arbeitgeber zu. Die aktuelle Initiative startet jetzt in diesen sechs Arbeitsamtsbezirken: Aachen-Düren, Erfurt, Freiberg, Köln, Neumünster und Reutlingen ‒ mit konkreter Ansprache an die Unternehmen, die bislang keine oder nur wenige Behinderte beschäftigen. Nach Auswertung ist eine Ausweitung auf das Bundesgebiet für das Jahr 2020 geplant.

 

41.000 von 160.000 beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen aktuell keine Schwerbehinderten, sagt die Bundesagentur für Arbeit. Aus dem Teihabebericht der Bundesregierung (2016) geht hervor, dass die Zahl der gemeldeten behinderten Beschäftigten im Jahr 2014 bei 1.042.889 lag. Bei privaten Arbeitgebern lag die Beschäftigungsquote damit bei immerhin 4,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern bei 6,6 Prozent. Menschen mit Beeinträchtigung verdienten im Schnitt 15,33 Euro brutto; Menschen ohne Beeinträchtigung 16,20 Euro. Die Zahl der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung lag 2014 bei 181.000.

Quelle: ID 45890405