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· COVID-19-Pandemie

Corona-Beschlüsse: Novemberhilfe auch für Dezember ‒ Einlassmanagement im Handel ‒ kürzere Quarantäne

Bild: Globus 14270

| Am 25.11.2020 haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der 16 Bundeländer das weitere Vorgehen in der Coronakrise abgestimmt und ein 15-seitiges Beschlusspapier verabschiedet. Die Beschlüsse gelten zunächst bis zum 20.12.2020. Die wichtigsten Bestimmungen für Arbeitgeber, Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler betreffen die verlängerten Hilfsmaßnahmen, neue Regelungen zur Kontaktbegrenzung und kürzere Quarantänezeiten. Zudem wird eine „dringende“ Bitte an die Arbeitgeber gerichtet... |

Anstiegskurve abgeflacht ‒ eigentliches Ziel nicht erreicht

In dem Beschluss heißt es, dass die exponentielle Anstiegskurve der COVID-19-Fälle zwar abgeflacht worden sei. Doch das eigentliche Ziel, nämlich die deutliche Reduktion der Neuinfektionen, sei bisher nicht erreicht worden. Daher werden die Maßnahmen des sogenannten „Lockdown light“ verlängert und die Corona-Beschränkungen ab dem 01.12.2020 in einigen Bereichen noch verschärft.

 

So sollen private Zusammenkünfte auf maximal zwei Haushalte und höchsten fünf Personen (über 14 Jahren) begrenzt werden. Schulen und Kindertagesstätten sollen offen bleiben, der Groß- und Einzelhandel auch. Die Weihnachtsferien sollen in fast allen Bundesländern bereits am 19.12.2020 beginnen (Ausnahmen sind in Bremen und Thüringen möglich). Ziel ist auch, dass an Weihnachten Treffen mit bis zu zehn Personen möglich sein soll, also wieder eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen erfolgt. Zudem werden zwei Schwellenwerte für die Sieben-Tages-Inzidenz festgelegt. Wenn Bundesländer über einen Wert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kommen, sollen Maßnahmen verschärft, wenn der Wert unter 50 fällt, kann gelockert werden.

 

 

Finanzielle Unterszützung für Unternehmen und Selbstständige verlängert

Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von temporären Schließungen erfasst sind, werden auch im Dezember 2020 weiter finanziell unterstützt. Das betrifft die Novemberhilfe, die also auch im Dezember gilt und verlängert wird. Mit der Novemberhilfe wurden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November des Vorjahres gewährt (mit Ausnahmeregelungen für den Zeitraum, der jeweils zugrunde gelegt wird). Dazu wird auch das Regelwerk der Überbrückungshilfe III des Bundes, die bis zum 30.06.2021 verlängert wurde, angepasst. Grundsätzlich gilt, dass die Überbrückungshilfe die Inanspruchnahme der Novemberhilfe nicht ausschließt, aber darauf angerechnet wird.

Handel bleibt offen ‒ Beschränkung der Kundenzahl

Für den Groß- und Einzelhandel werden die Regeln zum Infektionsschutz etwas nachgeschärft. So gilt die Maskenpflicht ab Dezember auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Zudem ist die Zahl der Kunden limitiert. In Einrichtungen mit bis zu 800 Quadratmetern (qm) Verkaufsfläche dürfen sich höchstens eine Person pro 10 qm befinden, bei größeren Geschäften gilt ‒ neben den 80 Personen für die ersten 800 qm ‒ für die Fläche, die 800 qm übersteigt, dass nur eine Person pro 20qm anwesend sein darf. Einkaufszentren und Geschäfte müssen ein abgestimmtes Einlassmanagement vornehmen, um Schlangenbildungen zu vermeiden.

Mund-Nasen-Schutz bei der Arbeit ‒ kürzere Quarantäne

Der Beschluss sieht auch vor, dass in Arbeits- und Betriebsstätten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies gilt aber nicht am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen gewährleistet ist.

 

Aufgrund der inzwischen zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests haben Bund und Länder auch beschlossen, die häusliche Quarantäne grundsätzlich im Regelfall auf zehn Tage zu reduzieren.

Bitte: Homeoffice oder Betriebsferien nach Weihnachten

Für die Zeit vom 23.12.2020 bis zum 01.01.2021 ist im Beschluss eine „dringende“ Bitte zu finden. Arbeitgeber sollen prüfen, ob die Betreibe durch Betreibsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen geschlossen werden können. So solle der bundesweit geltende Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umgesetzt werden.

(BK)

Quelle: ID 47013704