· Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO-Leitfaden speziell für Kleinunternehmer, Selbstständige, Freiberufler
| Die Zeit drängt: Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Für Selbstständige wie Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Werkstätten, Vereine und viele kleine Unternehmen gibt es kurz vor Toresschluss „Handreichungen“ des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Das müssen Sie kennen! |
Eine Zusammenfassung der neuen Regeln und Pflichten zu den Anforderungen nach der DSGVO hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) veröffentlicht, übersichtlich sortiert nach Betriebsarten ‒ hier die Linkliste:
- Vereine zzgl. Musterverzeichnis
- Kfz-Werkstatt zzgl. Musterverzeichnis
- WEG-Verwaltung zzgl. Musterverzeichnis
- Online-Shop zzgl. Musterverzeichnis
Dort finden Sie Checklisten und Tabellen zum Umgang mit Kundendaten oder dem Schutz eigener IT-Systeme.
(JT)
Weiterführende Links
- CE-Beitrag: Beschäftigtendatenschutz ‒ 20 Tipps für Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler
- CE-Plus-Beitrag: Top-Ten zum Beschäftigtendatenschutz ‒ für alle Unternehmen
- CE-Plus-Beitrag: Neue Gesetze: Daran arbeitet die Bundesregierung in 2019
- CE-Plus-Beitrag: Obacht bei der Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten
Quelle: ID 45295164