· Kündigungsrecht
Mehrere kleine Pflichtverstöße als Kündigungsgrund
| Das kann schon mal vorkommen: Viele kleine Pflichtverletzungen des ArbN, die aber jeweils einzeln keine Kündigung rechtfertigen. Kann aber die Summe all dieser Pflichtverletzungen ein Kündigungsgrund sein? Grundsätzlich ja, sagt das LAG Mecklenburg-Vorpommern. |
Nach Ansicht des LAG ist es denkbar, dass sich erst aus einer gemeinsamen Betrachtung mehrerer Pflichtverletzungen, die jeweils für sich genommen eine Kündigung nicht rechtfertigen können, Hinweise auf das wahre Ausmaß des Fehlverhaltens ergeben. Liegt ein solcher Fall vor, ist es theoretisch denkbar, dass eine Kündigung, die sich auf eine Vielzahl kleinerer zur Kündigung nicht ausreichender Pflichtverletzungen stützt, in der Summe dennoch sozial gerichtfertigt sein kann. Das setzt allerdings zwingend voraus, dass die gemeinsame Betrachtung der Einzelvorfälle einen tieferen Blick in Art und Ausmaß der Pflichtverletzungen erlaubt. Ob das der Fall ist, muss jeweils im Einzelfall besonders geklärt werden.
Quelle | LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 4.11.19, 2 Sa 56/19, Abruf-Nr. 214573