· Rentenpakt und Arbeitslosenversicherung
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab 2019 ‒ Pflegebeitrag steigt im gleichen Umfang
| Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung fällt deutlicher aus, als es der Koalitionsvertrag vorsieht: Statt der geplanten 0,3 sind es nun 0,5 Prozentpunkte. Damit sind ab 2019 dann 2,5 Prozent des Bruttolohns einzuzahlen (bisher 3 Prozent). Unter dem Strich wird keiner mehr Geld in der Tasche haben, denn die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen ‒ auch um 0,5 Prozentpunkte. |
Schnellüberblick des Koalitionsdeals
Die Koalition hat die Arbeitslosenversicherung auf Druck der CDU stärker abgesenkt. Denn die Bundesagentur für Arbeit entwickelt sich derzeit zu einer Art „Sparkasse“: 20 Milliarden Euro beträgt die Rücklage voraussichtlich bis Ende 2018.
Diese weiteren Kompromisse wurden ausgehandelt
- 1. Schnellerer Anspruch auf Arbeitslosengeld: Wer 12 Monate innerhalb von 2,5 Jahren in die Versicherung eingezahlt hat, hat den Anspruch. Bislang gelten 12 Monate in 2 Jahren.
- 2. Wer sich weiterbildet, hat Vorteile: Wer eine Maßnahme abgeschlossen hat, hat 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld (bislang 1 Monat).
- 3. Unternehmerförderung bei Weiterbildung: Unternehmen sollen mehr Kosten für entsprechende Maßnahmen und die Lohnfortzahlung erhalten.
- 4. Steigende Pflegebeiträge ab 2019: Die Senkung beim Arbeitslosenbeitrag wird mit dem steigende Pflegebeitrag kompensiert. Die Erhöhung liegt ebenfalls bei 0,5 Punkten ab 01.01.2019. Bislang sind 2,55 Prozent des Bruttolohns zu zahlen. Kinderlose zahlen 2,8 Prozent.
Das Kabinett soll das am 19.09.2018 beschließen.
(JT)
Quelle: ID 45492362