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31.03.2020 · Downloads allgemein · Lohn & Gehalt

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).pdf

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Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt: Sie können zwar arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wer Kurzarbeitergeld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Grundsicherung als ergänzende Leistung erhalten.

Quelle: 46485709