15.05.2020 · Downloads allgemein · Vorsorge
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente
Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert – ohne Bedürftigkeitsprüfung (was lange ein Streitthema mit der CDU war). Lesen Sie den vollen Entwurf des Gesetzes. Grundrente erhält nun, wer mindestens 33 Jahre sogenannte „Grundrentenzeiten“ erworben hat. Dazu zählen Zeiten, in denen Renten-Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden. Das Gesetz ist insgesamt stark umstritten - nicht zuletzt, weil die Steuerfinanzierung auf wackeligen Beinen steht.
Quelle: 46373455