· Geringfügige Beschäftigung
Dynamisierung von Minijobs und Midijobs
| Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro soll künftig das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19.10.2018 im Bundesrat vorgestellt. |
Die Bemessung am Mindestlohn verhindere, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringere, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Gesetzesvorschlag. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden. Dieser Entwicklung möchte das Land entgegenwirken.
Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro soll dynamisiert und auf 1.300 Euro angehoben werden. Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung des Bundesrats.
Weiterführender Hinweis
- Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone → Abruf-Nr. 205039