· Heute im Bundesrat
CDU gibt grünes Licht für die Grundrente: Die Probleme der Finanzierung bleiben
| Die CDU/CSU-Fraktion hat den Weg für die Grundrente im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages freigemacht. Heute hat dann der Bundesrat seinen Stempel darauf gesetzt: Damit wird die steuerfinanzierte Rente ab 01.01.2021 eingeführt. Mit ersten Zahlungen werden die Anspruchsberechtigten aber erst im Sommer 2021 rechnen können. Zu unklar ist, woher das Geld eigentlich kommen soll ... und auch der Verwaltungsablauf (Stichwort Einkommensprüfung) ist noch nicht klar. |
Mit Beschluss des Bundesrats tritt die Grundrente am 01.01.2021 in Kraft. Allerdings ist schon jetzt klar, dass es keine fristgerechte Auszahlung der Grundrente geben wird. Rentner, die im kommenden Jahr neu in Rente gehen und Anspruch auf Grundrente haben, erhalten voraussichtlich erstmalig im Juli 2021 die Grundrente, dann aber rückwirkend, berichtet die CSU-Landesgruppe. „Der Rentenbestand wird - beginnend mit den ältesten Jahrgängen an - sukzessive bearbeitet. Dafür braucht die Rentenversicherung Zeit bis Ende 2022“, ergänzt Max Straubinger, Sprecher der CSU-Landesgruppe.
Neben der Grundrente soll für Personen, die wenig verdienen, die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden. Dazu ist eine Verdopplung des Förderbetrags für Geringverdiener von maximal 144 Euro auf 288 Euro geplant. Außerdem werde die bestehende Einkommensgrenze von 2.200 Euro auf 2.575 Euro angehoben, berichtet die CSU-Landesgruppe.
Beide Maßnahmen werden nochmal 150 Millionen Euro im Jahr kosten. Das Bundesministerium der Finanzen soll bis Oktober 2020 Vorschläge zur Reform der Riester-Rente auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ vorlegen.
Finanzierung weiter unklar
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wollte die Grundrente eigentlich mit einer neuen Steuer auf Finanztransaktionen, die EU-weit gelten sollte, finanzieren. Aber daraus wird wohl nichts, weswegen die Grundrente voll steuerfinanziert werden muss.
Das sind die Eckdaten der Grundrente
Der Kompromiss zur Grundrente war bereits am 10.11.2019 in der Koalition erarbeitet worden. Wie die Einkommensprüfung ablaufen wird, bleibt nebulös.
Anspruch auf Grundrente
Grundrente bekommt, wer ein Einkommen zuzüglich Rente und Kapitalerträgen von bis zu 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren nachweist.
Der Zuschlag zur Rente kann dann maximal 404,86 Euro (brutto) betragen. Dieser wird folgendermaßen berechnet:
- Es wird ein Durchschnittswert der Entgeltpunkte für 35 Jahre bei dem betreffenden Rentner gebildet.
- Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Es gilt eine Obergrenze von 0,8 Rentenpunkten, die durch die Verdoppelung nicht überschritten werden darf.
- Der Zuschlag, der bei jedem Rentner unterschiedlich ausfallen kann, wird dann um 12,5 Prozent gekürzt.
Die Rentenleistung wird dann aufgrund der Höherwertung neu bemessen und von der Rentenversicherung ausgezahlt. Bei den Einkommensfreigrenzen und den Grundrentenzeiten ist eine kurze, wirksame Gleitzone geplant, um harte Abbruchkanten zu vermeiden. Ein Gang zu den Sozialämtern ist nicht notwendig. Auch muss kein Antrag auf Grundrente gestellt werden. Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, soll von der Rentenversicherung automatisch erfolgen.
|
In der Grundrentenkonzeption sind sechs systematische Fehler, die noch immer nicht ausgeräumt worden sind ... Bundestag debattiert Grundrente: Ausschüsse müssen Systemfehler und Finanzierung prüfen |
JT mit Informationen der CDU-Landesgruppe NRW / CSU-Landesgruppe