· Paketboten-Schutz-Gesetz
Aktionismus vor dem Weihnachtsgeschäft: Schutz für Subunternehmer der Paketdienste
| Der Bundesrat hat den Weg für das Paketboten-Schutz-Gesetz freigemacht. Damit treten die Neuregelungen vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft. Marktteilnehmer und -beobachter werten das Gesetz jedoch als Schnellschuss ‒ weil es ein Problem mit der Nachunternehmerhaftung in der Branche offenkundig nicht wirklich gibt. |
Einführung der Nachunternehmerhaftung
Das Gesetz führt in der Versandbranche eine Nachunternehmerhaftung ein. Das heißt: Versandunternehmen stehen in der Pflicht, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und habe sich auch bewährt, heißt es im Gesetzesbeschluss.
Beachten Sie | Die Paketbranche selbst kommentiert den Gesetzesvorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit Schulterzucken. Lesen Sie dazu die CE-Vorberichterstattung: Nachunternehmerhaftung: Geht das neue Gesetz als Schnellschuss am Ziel vorbei? Denn die fokussierten Fälle scheint es nicht so häufig zu geben, wie auch der Zoll mit seinen Kontrollen belegt hat.
Malu Dreyer, kommissarische SPD-Vositzende, freut sich dennoch über den neuen Schutz für die Subunternehmer. Hier ihr Plädoyer:
Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Umgehen können Unternehmen die Haftung, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.
Forderung der Länder aufgegriffen
Der Gesetzesbeschluss geht auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, die damit eine Forderung der Länder aufgegriffen hat: Sie haben sich bereits im April diesen Jahres dafür ausgesprochen, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (BR-Drs. 92/19).
Bundestag schafft Ausnahme für Speditionsunternehmen
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf teilweise geändert, um Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung auszunehmen. Bei ihnen sei die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen gewährleistet, heißt es zur Begründung. Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen hat er jedoch die stationäre Bearbeitung von Paketen. Gemeint ist damit das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren. Diese erfolge regelmäßig durch Beschäftigte von Subunternehmen.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft.
(JT mit PM vom 08.11.2019 zur Plenarsitzung des Bundesrats)