· Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat muss über weitere Corona Steuerhilfen abstimmen
| Der Bundesrat muss am 10.6.2022 über mehrere steuerrechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise abstimmen (Corona-Steuerhilfegesetz). Diese wurden bereits am 19.5.2022 vom Bundestag verabschiedet. |
Das Gesetz weitet unter anderem Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen aus, verlängert die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und verbessert die Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus.
Corona-Bonus bis zu 4.500 Euro
Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind künftig bis zu 4.500 Euro steuerfrei. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, dass die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt: Auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind nun bis zur Höchstgrenze steuerfrei. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert.
Der Bundestagsbeschluss weitet den begünstigten Personenkreis aus: Künftig gilt die Steuerfreiheit auch für Zahlungen an Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert, die Homeoffice-Pauschale bis Ende des Jahres.
Längere Frist für Steuererklärung
Das Gesetz sieht erweiterte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und zur Verlustverrechnung über einen Zeitraum von zwei Jahren vor. Zudem verlängert es ‒ wie schon in den Vorjahren ‒ die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen, um sowohl Steuerberaterinnen und Steuerberater als auch Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Auch damit greift der Bundestag eine Anregung des Bundesrats aus dessen Stellungnahme auf.
Quelle |
Bundesrat