· Entlastungspaket des Bundes
Entfernungspauschale, Arbeitnehmerpauschbetrag etc. steigen; Energiepauschale zusätzlich
| Um die Inflation der Energiepreise abzufedern, haben Bundestag und Bundesrat (20.05.2022) erste steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Zusätzlich kommen ein Kinderbonus und die Energiepauschale. |
Bereits Ende Februar hatte sich der Koalitionsausschuss ein Entlastungspaket mit über 15 Mrd. Euro verständigt und nun in das Steuerentlastungsgesetz 2022 gegossen. Folgende Erleichterungen werden rückwirkend ab 01.01.2022 umgesetzt:
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
- Der Grundfreibetrag (bis dahin muss keine Einkommensteuer gezahlt werden) steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
- Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als urspünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.
- Beachten Sie | Für die ersten 20 Kilometer beträgt die Pauschale unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer.
Energiepreispauschale und Kinderbonus
Mit dem Steuerentlastungsgesetz wurden bereits weitere Hilfen beschlossen, die aber erst im Teil II des Entlastungspakets wirksam werden:
- Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird ‒ wie in der Vergangenheit ‒ auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
Weitere Entlastungen wie das 9-Euro-Ticket für Juni bis August im ÖPNV und Einmalleistungen (200 Euro) für Erwachsene, die sich in sozialen Sicherungssystemen wurden ebenfalls beschlossen.
(JT)
Quelle | Bundesregierung.de, Mitteilung vom 12.05.2022