16.10.2019 · Fachbeitrag aus CE · Finanzverwaltung zu § 3 EStG
Arbeitgeberleistungen sind für bestimmte Fahrten mit Bussen und Bahnen im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steuerfrei. Das regelt seit 01.01.2019 der neue § 3 Nr. 15 EStG. Allerdings: Leicht sind die Regeln nicht durchschaubar. Auf 15 Seiten hat die Finanzverwaltung jetzt erklärt, wann die Steuerbefreiung greift. CE Chef easy fasst das Wichtigste kompakt zusammen.
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