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· Rentenanpassung

Seit 01.07.2021: Renten bleiben im Westen stabil und leichte Erhöhung im Osten

Bild: © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

| Zum 01.07.2021 wurden die Renten angepasst: Im Westen blieben sie stabil und im Osten stiegen sie um 0,72 Prozent. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Löhne zwar im vergangenen Jahr gesunken, doch die Rentengarantie schützt Rentnerinnen und Rentner vor Einbußen. |

 

Grundlage der Rentenanpassung ist vor allem die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr die Löhne nicht gestiegen, sondern gesunken. Doch weil die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, bleibt ab 01.07.2021 in Westdeutschland der Rentenwert 2021 stabil bei 34,19 Euro. Das heißt, die Standardrente beträgt weiterhin monatlich 1.538,55 Euro.

 

„Auch und insbesondere in Krisenzeiten wie der aktuellen COVID-19-Pandemie können sich die Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente verlassen“, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die gesetzlich verankerte Rentengarantie schütze Rentnerinnen und Rentner auch in schwierigen Zeiten vor Rentenkürzungen.

Im Osten schreitet die Rentenangleichung weiter voran

Der Rentenwert steigt in Ostdeutschland ab 01.07.2021 um 0,72 Prozent von bisher 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Die monatliche Standardrente steigt somit um 10,80 Euro auf 1506,15 Euro. Grundlage dafür ist die Ost-West-Rentenangleichung. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert Ost mindestens so anzupassen, dass er 97,9 Prozent des Westwertes erreicht. Somit wird auch in der Corona-Pandemie an dem Ziel der Vollendung der sozialen Einheit festgehalten. Bis zum 01.07.2024 soll es einen einheitlichen Rentenwert geben.

 

Der Rentenwert für Landwirtinnen und Landwirte im Ruhestand beträgt ab 01.07 im Westen weiterhin 15,79 Euro, im Osten steigt er von 15,32 Euro auf 15,43 Euro.

 

Die Standardrente ist eine Regelaltersrente, die eine Durchschnittsverdienerin oder ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn sie bzw. er 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Da die Lebensläufe der Versicherten sehr unterschiedlich sind, wird diese fiktive Rente stellvertretend für die gesamten Altersrenten in der Berechnung der Anpassung verwendet.

 

Quelle | Bundesregierung, PM v. 30.06.2021

Quelle: ID 47491012