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· Vorzeitiger Ruhestand

Lohnt sich der PKV-Basistarif und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 50plus?

Bild: © Pixelot - stock.adobe.com

| Viele Erwerbstätige beenden ihre aktive berufliche Tätigkeit mit 58, 60 oder 62 Jahren ‒ einige Jahre vor dem eigentlichen Beginn der geplanten Rentenzahlungen. Wie kann die Zeit ohne oder mit einem geringeren Einkommen überbrückt werden und wie können die Kosten insgesamt gesenkt werden? |

 

Um eine Reduzierung der Kosten zu erreichen, wechseln zunächst viele privat Krankenversicherte von einem bestehenden teuren Tarif in einen Basistarif. Doch dabei muss sich der Versicherte fortan auch mit einer Basisversorgung ‒ auf gesetzlichem Niveau ‒ zufriedengeben.

Vorsicht: Statt „First-class-Behandlung“ nun Holzklasse?

Zwar soll das gesetzliche Leistungsspektrum abgedeckt sein, doch es gibt ein gravierendes Problem: Die behandelnden Ärzte können bei der Leistungserbringung für Patienten in Basistarifen oft nur unzureichende Abrechnungssätze geltend machen. Diese liegen oft unterhalb der Abrechnungssätze für gesetzlich Krankenversicherte ‒ weil im Abrechnungskatalog der Privatversicherten (Gebührenordnung Ärzte ‒ GOÄ) bei der Basisversorgung nur begrenzt Steigerungssätze geltend gemacht werden können.

 

Beachten Sie | Der Beitrag sinkt zwar für den Versicherten, aber fortan hat der Arzt ein Problem, weil er für die Behandlung zum Teil schlecht honoriert wird! Es besteht also die berechtigte Gefahr, dass der Wechsel auf die Behandlungsmotivation von Ärzten durchschlägt.

Gesetzliche Grundlage

Zunächst gab es den Standardtarif, der seit 2009 durch den Basistarif ersetzt wurde (§ 204 VVG). Der zu zahlende Beitrag darf in Basistarifen nur nach dem Eintrittsalter des Versicherten und nicht nach Angaben zum Gesundheitszustand oder eventuellen Vorerkrankungen bemessen werden. Es gibt also keine Risikozuschläge. Der Wechsel muss grundsätzlich jedem PKV-Versicherten ermöglicht werden.

 

TIPP | Prüfen Sie immer erst, ob sich der Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft lohnt. Unseriöse Berater neigen dazu, einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft zu empfehlen. Der Gesellschaftswechsel kann aber zum Verlust wertvoller Altersrückstellungen führen. Bedenken Sie: Versicherungsvermittler bekommen kein Geld, wenn Sie innerhalb der Gesellschaft wechseln.

 

PKV: kein schlechtes Modell

Von 8,7 Millionen PKV-Versicherten sind bislang nur 185.000 in den Sozialtarifen gebunden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt dagegen eine hohe Schuldenlast durch unbezahlte GKV-Beiträge (7 Milliarden Euro). Hinzu kommt: Durch die demographische Entwicklung (wachsender Anteil älterer Menschen) werden die Kosten weiter steigen. Dafür gibt es in der GKV keine Rückstellungen. In der PKV gibt es seit Jahren das Modell der Altersrückstellungen. Die Kalkulation erfolgt analog der Deckungsrückstellung von Lebensversicherungen. Rechtliche Grundlage hierfür ist in Deutschland die Kalkulationsverordnung (KalV) in Verbindung mit § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Damit spart jeder Versicherte von Anfang an einen Teil seiner Beiträge an.

Berufsunfähigkeit absichern lohnt sich

Wer bis zum 55. Lebensjahr über eine gute Gesundheit verfügt, sollte noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen“, rät Erik Oppermann von HC Consulting in Köln. Eine solche Versicherung kann dann eine drohende Finanzierungslücke zwischen dem Ende der Berufstätigkeit und dem Rentenbezug schließen. Die letzten Berufsjahre müsse man sich dann bei dann angeschlagener Gesundheit nicht mehr durch den Arbeitsalltag quälen.

 

Nach Angaben des Consulting-Unternehmens sind Versicherungsbeiträge für eine neue Versicherung für über 50-jährige wegen der relativ kurzen Vertrags- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr nicht so teuer. So bezahle ein 55-jähriger Angestellter oder Selbstständiger je 1.000 Euro monatlicher Rente nur knapp 60 Euro im Monat. Kommt am Ende des Berufslebens doch noch eine schwere Krankheit (häufigste BU-Ursache sind psychische Erkrankungen), kann man dem Rentenbeginn auch mit einer sehr spät abgeschlossenen BU zumindest finanziell gelassen entgegensehen.

 

Beachten Sie | Liegen bereits ernste Erkrankungen vor, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr möglich. „Dann kommt eine Multi-Risk oder eine Dread-Disease-Versicherung als Lösung in Frage“, so Oppermann.

 

TIPP | Mit Versicherungsvergleichen können Sie zunächst selbst als Verbraucher prüfen, ob Ihre aktuellen Policen noch wettbewerbsfähig sind.

  • Nutzen Sie im ersten Schritt Portale wie Verivox, Versicherungsvergleich, Tarifcheck, Finanzscout24 oder Check24. Auf diese Weise involvieren Sie sich neben der Preislage auch in das Leistungsangebot.
  • Fragen Sie dann Ihren Berater, ob er das von Ihnen gewählte Produkt und den gewünschten Leistungsumfang optimieren kann. So sind Sie argumentativ gewappnet, um nicht nur das billigste, sondern gemeinsam das beste Angebot für Sie finden zu können.
 

 

Quelle | (JT ‒ mit Martial von ots, HC Consulting)

Quelle: ID 45924688