Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Hitzerekord bestätigt

Grüne Trendsetter: Bundestagsfraktion will „Recht auf Homeoffice“ und „Recht auf Hitzefrei“

Bild: dragonstock - stock.adobe.com

| Kaum ist der Hitzerekord in Deutschland mit 40,5 Grad in Geilenkirchen gebrochen, prescht die Bundestagsfraktion der Grünen voran. Sie fordert ein Recht auf Hitzefrei und ein Recht auf Homeoffice. Letztere Idee ist nicht neu: Schon Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) liebäugelt seit Jahresanfang mit der Gesetzesinitiative. |

 

Zuerst berichtete heute Spiegel online, dann Bild.de: Die Klimakrise sei eine Gefahr für die Gesundheit. Ein „Hitzeaktionsplan“ soll helfen.

 

Die Grünen wollen damit erreichen, dass Beschäftigte, die im Freien arbeiten und deswegen der Hitze besonders ausgesetzt sind ‒ etwa auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder beim Reinigen von Gebäuden ‒ „bei gesundheitsgefährdender Hitze“ ein Recht auf Hitzefrei bekommen, schreibt die Bild.

 

 

Diese Punkte setzen die Grünen auf die Agenda

  • Reduzierung der Arbeitszeit bei Hitze (Betriebsvereinbarungen erforderlich).
  • Bundesweites Beratungstelefon zum Umgang mit Hitze.
  • Ältere und gefährdete Menschen sollen Hitzepatenschaften beanspruchen können (Freiwillige, die sich kümmern).
  • Arztpraxen / Gesundheitseinrichtungen sollen Informationsmaterial bereitstellen. Arzte sollten entsprechend aus- und fortgebildet werden.
  • In Städten sollen an asphaltierten Hitze-Hotspots und Haltestellen kostenfreie Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden, die der Staat fördern soll.
  • Auf kühle Räume wie Kirchen, Bibliotheken oder schattige Orte soll hingewiesen werden.
  • Und natürlich: Mehr Bäume, Parks, Gründächer und -fassaden

Recht auf Homeoffice

Hinzu kommt: Das Recht auf Arbeit von Zuhause wollen die Grünen demnach für alle Beschäftigten, „sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen“.

Initiative des Bundesarbeitsministeriums

Schon Anfang des Jahres hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bessere gesetzliche Regeln für temporäres Arbeiten von Zuhause aus den Arbeitnehmern in Aussicht gestellt ‒ und unbürokratisch sollte es sein, wie die FAZ berichtete.

 

Zum Rechtsrahmen gehört dann jedoch, dass Arbeitszeiterfassungssysteme erforderlich werden. Dem kam dann auch die Rechtsprechung des EuGH entgegen, die nunmehr ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ fordert, „mit dem jeder Arbeitnehmer seine tägliche Arbeitszeit messen kann“ (EuGH-Urteil vom 14.5.2019 Az. C-55/18).

 

 

Arbeitgeber-Argument gegen Homeoffice

Grundsätzlich können immer betriebliche Gründe gegen das „Recht auf Heimarbeit“ herangezogen werden. Deswegen muss sich ein mögliches Gesetz an den bestehenden Gesetzen orientieren ‒ beispielsweise dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

 

 

Ist Homeoffice die Lösung?

Experten sind geteilter Ansicht, ob Homeoffice eine gute Lösung ist. Kritiker sehen, dass dadurch der Stresspegel erhöht wird und nicht wirklich glücklich mache (Studie der Ökonomen Younghwan Song und Jia Gao). Sie schreiben: „Die meisten Effekte, die sich auf das subjektive Wohlbefinden auswirken, sind negativ. Der Nachweis von positiven Effekten auf das Wohlbefinden ist sehr beschränkt.“

 

 

(JT)

Quelle: ID 46047255