· Verboten oder Erlaubt?
Weihnachtsdeko im Büro: Der Chef entscheidet!
| Schreibtische, Wände und Fenster weihnachtlich dekorieren ‒ ja oder nein? Als Chef müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie für Ihr Unternehmen die Gestaltung übernehmen oder den Mitarbeitern gestatten, selbst zu dekorieren. In jedem Fall haben Sie die Verantwortung. Was das bedeutet, zeigt dieser Beitrag. |
Zunächst sei deutlich gesagt: Wenn Sie keine individuelle Dekoration durch die Mitarbeiter wünschen, so können Sie das verbieten. Je nach Business und Kundenverkehr kann Weihnachtsdekoration störend oder auch willkommen sein. Das müssen Sie entscheiden. Ihre Entscheidung ist in jedem Fall für die Belegschaft bindend. Auch Ausnahmeregeln bestimmen Sie. Widersetzt sich ein Mitarbeiter, können Sie eine Abmahnung androhen oder im Notfall auch aussprechen.
Tipp | Das optische Erscheinungsbild von Büros, Pausen- / Umkleideräumen oder Werkstätten können Sie als Arbeitgeber komplett vorgeben. Es umfasst Einheitlichkeit, Ordnung, Möbel und Material. Dabei haben Sie Gestaltungsfreiheit, soweit Sie die Vorschriften für Arbeitsplätze aus Sicht der Arbeitsmedizin, des Brandschutzes oder der einschlägigen Betriebsmittel-Verordnungen beachten. Beispiele für solche Vorgaben sind die Regeln der Unfallversicherung oder das Arbeitsschutzgesetz.
In diesen Fällen sollten Sie das Deko-Verbot aussprechen
- An Werkbänken hat Sicherheit oberste Priorität. Wenn die Deko den Arbeitsschutz gefährdet, müssen Sie das unterbinden. Das gilt auch für die Kleidung: Rote Zipfelmützen müssen Sie keineswegs dulden.
- In sterilen Räumen haben Dekorationen, Weihrauch und Plätzchen ebenfalls nichts verloren.
- Grundsätzlich ist der Brandschutz ‒ auch in Büros ‒ zu berücksichtigen: Für offenes Licht, Weihrauch etc. ist es in jedem Fall ein Gebot der Sicherheit, dies zu verbieten.
- Mit Strom betriebene Lichterketten, Pyramiden etc. müssen betriebssicher sein. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dass diese geprüft sind (Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §5) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, §3).
- Und: Wenn bereits dekoriert wurde, können Sie die Entfernung anordnen oder die Dekoration auch selbst entfernen. Soweit es sich jedoch um Eigentum der Mitarbeiter handelt, müssen Sie die Gegenstände an die Kollegen aushändigen (also nicht vernichten!).
In diesen Fällen kann die Büro-Dekoration auch erwünscht sein
Viele Unternehmen schaffen in der Weihnachtszeit aber auch ganz bewusst weihnachtliche Dekorationen an. Gerade dort, wo Laufkundschaft gewonnen werden soll oder die Wärme der Dekoration für Vertrauen, Zuneigung und Wohlfühlatmosphäre steht, sollten Sie Ihre Arbeitsräume schon aus betrieblichem Interesse heraus dekorieren.
Tipp | Behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand. Würden Sie den Kollegen individuellen Gestaltungsspielraum einräumen, könnte das dem Gesamtbild des Hauses schaden: Zu verschieden sind die Geschmäcker bei den Dekovariationen. Ein blinkender oder ein sprechender Weihnachtsbaum wäre wohl keine gute Idee für die Büroausstattung.
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Weihnachtsbaum | Das sollten Sie als Chef organisieren. Gärtnereien übernehmen gern das Aufstellen und die Dekoration. |
Weihnachtskränze, Adventskränze | Wenn sich darauf Kerzen befinden, sollten Sie verbieten, dass diese angezündet werden. Es gibt auch Advents-Kerzen in unterschiedlichen Höhen, so dass die Anmutung zur Adventszeit gewahrt ist. Alternativ gibt es schicke elektrische Lösungen mit LED. |
Weihnachtskrippe, Nußknacker, Engel, Pyramiden und Schnitzereien, Räuchermänner | Setzen Sie auf Premiumware aus dem Erzgebirge und nicht aus Fernost. Unter den Kunden könnten auch Kenner sein, bei denen der Billig-Ramsch eher abstoßend wirkt. Bei Räucherkerzen müssen Sie wieder den Brandschutzbeachten. |
Gebastelte Weihnachtssterne und andere Papierdekorationen | Es kann ein unterhaltsamer Nikolaus-Spaß sein, in jedem Jahr einen Bastelbogen für einen Weihnachtsstern auszuhändigen. Ganz nebenbei wird die Einheitlichkeit auf den Schreibtischen gewahrt. |
Baumkugeln, Tannenzapfen, Zweige, getrocknete Früchte etc. | Kein Problem, solange keine Kerzen angezündet werden. |
Beleuchtung, Lichterketten, elektrisch betriebene Pyramiden, Schwibbögen etc. | Beachten Sie | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §5) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, §3) ‒ Behalten Sie auch die Stromkosten im Blick! Nutzen Sie elektrische Lösungen mit LED. |
Adventskalender | Achten Sie darauf, dass das einheitliche Bild im Büro gewahrt bleibt. Zu viel Individualität schadet dem Stil. |
Weihnachtsmusik | Vorsicht | Hier könnten GEMA-Gebühren fällig werden! |
Schneespray | Achten Sie darauf, dass das einheitliche Bild im Büro gewahrt bleibt. Zu viel Individualität schadet dem Stil. |
Weihnachtliche Leckereien | Zeigen Sie sich gern spendabel: Obst, Nüsse und Marzipan, Pfefferkuchen oder Stollen dürfen Sie Ihren Kollegen gern anbieten. |