Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat überarbeitete Empfehlungen zu den Punkten für das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern verabschiedet. Die Neufassung der „Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der BAK“ ist am 01.01.2025 in Kraft getreten.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Knappschaft haben die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung nach Teil 3 der Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie bis zum ...
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) eine streng vertrauliche Liste der geheimen Telefonnummern der Notdienstpraxen für die Verwendung im Notdienst zur Verfügung ...
Für alle Apotheken mit elektronischen Kassensystemen besteht Handlungsbedarf. Denn die über § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) bestehende, aber bisher ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme greift nun ab dem 01.01.2025. Aufgrund einer neuen Übergangsregelung bleibt für die verpflichtende Meldung immerhin noch Zeit bis zum 31.07.2025. Viel Zeit ist das allerdings nicht. AH beleuchtet deshalb die Details und zeigt, was Apotheken jetzt tun müssen.
Die Zahl der Apotheken in Deutschland hat erneut ein Rekordtief erreicht. Zum Ende des Jahres 2024 gab es nur noch 17.041 Apotheken vor Ort und damit 530 Apotheken (-3 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor (17.571).
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben zum 01.01.2025 eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V ...
Entsprechend der durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in § 30 Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegten Dynamisierung ist die Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum 01.01.2025 von 40 auf 42 Euro angestiegen. Eine zweite Dynamisierung erfolgt zum 01.01.2028. Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Bis zu einer Entscheidung durch die Schiedsperson gelten die bisherigen Vertragsbedingungen weiter.