09.03.2006 · IWW-Abrufnummer 060426
Landgericht Dresden: Urteil vom 30.06.2005 – 7 S 139/05
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Landgericht Dresden
7 S 0139/05
verkündet am 30.6.2006
Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit XXX
erlässt die ... Zivilkammer des Landgerichts Dresden durch XXX aufgrund der mündlichen Verhandlung vom XXX am gleichen Tag folgendes
Endurteil
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 10.2.2005 XXX abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 686,48 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 16.11.2004 zu zahlen.
II: Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.