23.04.2010 · IWW-Abrufnummer 101189
Landesarbeitsgericht Hamm: Urteil vom 07.12.2009 – 16 Sa 944/09
Eine Übersendung der Entscheidung ist nicht möglich. Bei der Entscheidung vom 07.12.09 handelt es sich um einen Verwerfungsbeschluss.
Die Sache wurde nicht fristgerecht begründet und daher verworfen.