· Fachbeitrag · § 18 EStG, § 12 AO, Art. 4 DBA-TKM
Bau- und Montagearbeiten eines Subunternehmers im Ausland: Wo liegt die Betriebsstätte?
| Das FG Münster hatte zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein Freiberufler, der als Subunternehmer auf Baustellen in Turkmenistan tätig ist, dort auch eine Betriebsstätte innehat. Dies hätte zur Folge, dass die Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige betreute als selbstständig tätiger Ingenieur im Auftrag einer deutschen Firma verantwortlich die Inbetriebnahme von zwei Zementfabriken in Turkmenistan. Diese beiden Zementfabriken lagen sehr weit auseinander.
Auf der ersten Baustelle war er im Jahr 2012 rund fünf Monate zu Beginn des Jahres, auf der zweiten Baustelle weitere fünf Monate zum Ende des Jahres verantwortlich tätig. Die deutsche Auftragsfirma, für die er tätig war, war wiederum Kunde eines türkischen Konzerns, der die Zementwerke schlüsselfertig für den Staatskonzern gebaut hat.
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