28.09.2007 | Reizhusten
Zulassung für Clobutinol-Präparate ruht
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 31. August 2007 das Ruhen der Zulassung für alle Clobutinol-haltigen Arzneimittel angeordnet. Die Präparate zur Kurzzeitbehandlung von Reizhusten (Silomat® Ampullen, Silomat® Dragees, Silomat® Saft, Silomat® Tropfen) dürfen ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Patienten werden aufgefordert, Clobutinol-haltige Arzneimittel nicht länger einzunehmen. Grund sind neue Studiendaten zur Verlängerung des QT-Intervalls unter Clobutinol, wodurch das Risiko für Herzrhythmusstörungen erhöht wird.
Quelle
–> www.bfarm.de/cln_042/nn_828832/DE/Pharmakovigilanz/stufenplanverf/stp-clobutinol.html__nnn=true
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 19 | ID 112838