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  • · Nachricht · Medizinrecht

    Fehlende Weiterbildung mit gravierenden Haftungsfolgen

    | Die Missachtung der Weiterbildungspflicht kann gravierende Folgen haben. In einem aktuellen Fall verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) einen Krankenhausträger zur Zahlung von 1.000 Euro Schmerzensgeld an eine Patientin, weil der Anästhesist einen Wirkstoff nicht kannte, der in Fachzeitschriften publiziert worden war und dessen Verabreichung der Patientin mehrere Tage heftige Übelkeit erspart hätte (Urteil vom 20. Juni 2012, Az: 5 U 1450/11). |

     

    Die Patientin hatte vor einem gynäkologischen Eingriff darauf hingewiesen, dass sie die üblichen Narkosemittel nicht verträgt. Infolge der Intubationsnarkose litt sie drei Tage an starker Übelkeit. Deswegen verklagte sie den operierenden Arzt und das Krankenhaus. Das OLG entschied in zweiter Instanz, dass dem operierenden Arzt zwar weder ein Aufklärungs- noch ein Behandlungsfehler unterlaufen sei, das Krankenhaus jedoch für einen „groben Behandlungsfehler“ des Anästhesisten hafte. Ihm sei zum OP-Zeitpunkt im März 2005 nicht bekannt gewesen, dass ein neuartiges Medikament die Beschwerden der Patientin hätte lindern können. Für die Wirkungsweise hatten wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vorgelegen, die bereits 2004 in einer anerkannten Fachzeitschrift veröffentlicht worden waren.

    Quelle: ID 35016920