· Fachbeitrag · Patienteninformation
Verbraucherschutz: Vorsicht bei Schlankheitsmitteln
| Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor Schlankheitsmitteln. Sie würden viel versprechen, doch wenig bewirken. Besonders Mittel, die im Internet angeboten werden, könnten die Gesundheit schwer schädigen. Es habe bereits Todesfälle gegeben. |
Zwar werden Schlankheitsmittel häufig als Tabletten, Kapseln oder Pulver auf den Markt gebracht. Dennoch handelt es sich nicht um Arzneimittel, sondern um Nahrungsergänzungsmittel. Sie unterliegen keinem behördlichen Zulassungsverfahren, in dem die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss. Einige über das Internet vertriebene Präparate enthalten Stoffe wie die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol oder den Wirkstoff Sibutramin. Dieser Appetitzügler wurde 2010 wegen massiver Nebenwirkungen in der EU verboten.
Das BVL rät zu Skepsis bei unrealistischen Erfolgsversprechen und zur Vorsicht bei Mitteln, die in Internet-Foren oder Chatrooms beworben werden. Im Zweifel könnten Arzt oder Apotheker helfen, das geeignete Präparat zum Abnehmen zu finden.
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