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DBA Frankreich Artikel 8

Artikel 8 Heranziehung zur französischen Ausschüttungsteuer

In der Bundesrepublik ansässige Gesellschaften, die in Frankreich eine Betriebsstätte unterhalten, werden nicht zur Ausschüttungsteuer (impôt de distribution) im Sinne des Artikels 115 quinquiès des Code général des Impôts herangezogen.

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PAAAA-87597

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