20.06.2022 · Nachricht aus PStR · BMF
Das BMF hat am 11.5.22 seine finale Fassung eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptoassets vorgelegt. Weitere Schreiben zu Non Fungible Tokens (NFTs), Decentralized Finance (DeFi) sowie Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten sind bereits angekündigt.
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20.06.2022 · Nachricht aus PStR · VGH München
Auf ein Verschulden des StB, den der Gewerbetreibende damit beauftragt hat, seine Pflichten zu erfüllen, kommt es bei der Prüfung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen Steuerverfehlungen nicht an. Darauf weist der VGH München hin (22.10.21, 22 ZB 21.1938, Abruf-Nr. 227429 ).
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20.06.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Selbstanzeigen spielen im Steuerstrafrecht eine zentrale Rolle. Dabei liegt die Messlatte für ihre Wirksamkeit hoch, insbesondere weil sämtliche noch nicht verjährte Steuerstraftaten – mindestens aber alle Steuerstraftaten einer Steuerart – in den letzten zehn Jahren aufzudecken sind. Das macht es für den Berater oft schwierig, Selbstanzeigen zu erstellen. Der Schwierigkeitsgrad erhöht sich, wenn die Sachverhalt unaufklärbar ist.
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20.06.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Editorial PStR 07/2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erschütterung über die Grausamkeiten und Gräuel des Kriegsgeschehens führt auch abseits des Mainstreams der nachösterlichen Nachrichtenlage zu Reaktionen der deutschen Exekutive. Der SPIEGEL berichtete im Heft 14/2022 von einem Stopp des Informationsaustausches mit russischen und belarussischen Steuerbehörden und der Versagung der Erstattung von Quellensteuern an russische/belarussische Staatsangehörige und russisch/belarussisch kontrollierte ...
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13.06.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Der BGH hat u. a. dazu entschieden, inwieweit der faktische Inhaber eines Einzelunternehmens bei Schwarzlohnzahlungen aus Schwarzeinnahmen sich der Hinterziehung von Lohn- und Umsatzsteuer sowie der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig macht und mit solchermaßen ersparten Beträgen der Einziehung unterliegt.
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13.06.2022 · Nachricht aus PStR · OVG des Saarlands
Einem ordnungsgemäßen Verhalten während der Bewährungszeit kommt für die Frage der verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden regelmäßig nur geringe Aussagekraft zu. Darauf weist das OVG des Saarlands im Rahmen eines Widerrufs einer Spielhallenerlaubnis
wegen Steuerhinterziehungen hin (14.10.21, 1 B 138/21, Abruf-Nr. 227430 ).
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06.06.2022 · Nachricht aus PStR · BMF
Mit Schreiben vom 26.4.22 aktualisiert das BMF die Verwaltungsanweisung zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO (IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, 2022/0391038, Abruf-Nr. 229213 ). Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 5.2.18 (BStBl I 18, 289), 18.7.18 (BStBl I 18, 815), 18.9.20 (BStBl I 20. 971) und 28.12.20 (BStBl I 21, 55) mit Wirkung ab 1.1.22. Der bisherige Vordruck „Mitteilung nach § 138b der Abgabenordnung (AO)“ gilt unverändert fort.
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06.06.2022 · Nachricht aus PStR · Cum-Ex-Verfahren
Der BGH hat die Revision des angeklagten Bankers als unbegründet verworfen. Das Urteil des LG ist rechtskräftig. Dieses hatte den Banker im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 EUR angeordnet (BGH 6.4.22, 1 StR 466/21).
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31.05.2022 · Nachricht aus PStR · FAO-Fortbildung Steuer-/Strafrecht
Mit dem IWW Institut sind Sie bezüglich Ihrer FAO-Fortbildung Steuer-/Strafrecht rundum versorgt. Hier ist für jeden Geschmack etwas dabei: ob im Großen eine Teilnahme am Kongress vor Ort mit persönlichem Austausch, ob digital in kleinerer Gruppe per Zoom mit Bild und Ton, interaktiv oder allein im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Mit dem IWW Institut können Sie in jedem Kalenderjahr Ihre 15-stündige Fortbildungspflicht im Steuerrecht und im Strafrecht absolvieren. Wählen Sie Ihre ...
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30.05.2022 · Nachricht aus PStR · BFH
Das FA übt sein Auswahlermessen fehlerhaft aus, wenn es ohne Begründung nur den Arbeitgeber für LoSt in Haftung nimmt, obwohl nach den
Umständen auch eine Geschäftsführer-Haftung nach § 69 AO in Betracht kommt. Darauf weist der BFH in einer aktuellen Entscheidung hin (2.9.21, VI R 47/18, Abruf-Nr. 226459 ).
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