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26.07.2022 · IWW-Abrufnummer 230420

Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 22.07.2022 – IV A 3 - S 0338/19/10004 :007

Übergangsregelung gemäß Artikel 97 § 15 Absatz 16 EGAO für die vorläufige Festsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO und die Aussetzung der Festsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 und Satz 2 Nummer 2 AO von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019; Aussetzung der Vollziehung und Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren


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