07.08.2001 · IWW-Abrufnummer 010983
Gestaltende Steuerberatung 08/2001
Muster für einen Gesellschafterbeschluß sowie eine Verpfändungsanzeige
Wenn zur Konkurssicherung der Versorgungsansprüche des Pensionsberechtigten keine Pfandrechte an der
Rückdeckung bestellt werden, wird auf die einzige Möglichkeit verzichtet, die das Insolvenzrecht bietet, um
die Altersversorgung steuerunsch ädlich vor einer Insolvenz zu schützen. Die Verpfändung der Rückdeckung
sollte frühestmöglich erfolgen. Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster für einen Gesellschafterbeschluss sowie
eine Verpfändungsanzeige vor.
1. Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf Form- und Fristerfordernisse traten heute am ...........................
die Gesellschafter der Firma Muster GmbH
zu einer Gesellschafterversammlung zusammen.
Anwesend waren:
Herr Bernhard Muster, Anteil am Stammkapital 100 %
Damit waren 100 % des Stammkapitals vertreten.
Herr Bernhard Muster nimmt an dieser Gesellschafterversammlung auch in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer teil.
Einziger Tagesordnungspunkt war die Änderung und Ergänzung der Pensionszusage an Herrn Muster.
Beschlüsse:
Der Anstellungsvertag vom 01.05.1991 und die Pensionszusage vom 01.07.1998 werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. Rückdeckung
Zur Sicherstellung und Rückdeckung der Pensionszusage wird die Firma Muster GmbH eine Rückdeckungsversicherung bei der XYY Versicherung abschließen. Alle Rechte und Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung stehen ausschließlich der Firma zu.
2. Verpfändung
Zur Sicherung aller Ansprüche des Versorgungsberechtigten aus der Pensionszusage räumt die Firma diesem an der Rückdeckungsversicherung ein erstrangiges Pfandrecht ein. Der Pfandgeber zeigt die Verpfändung durch eine Verpfändungserklärung der XYY Versicherungsgesellschaft an.
3. Durchführung
Herr Bernhard Muster wird von der Gesellschafterversammlung mit der Durchführung aller zur Einrichtung und Änderung der beschlossenen Altersversorgung notwendigen Schritte sowie zur Abgabe der notwendigen Willenserklärung beauftragt.
................................................ Ort und Datum | ........................................................... GmbH/Firmenstempel/Unterschrift |
........................................................... Unterschrift/Gesellschafter |
Zutreffendes bitte streichen!
2. Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an die/den Pensions-/Versorgungsberechtigte/n an
die Hinterbliebenen der/des Pensions-/Versorgungsberechtigten
Zur Sicherung aller Ansprüche der Pfandgläubigerin/des Pfandgläubigers aus der ihr/ihm
am 1.7.1998 erteilten Pensions-/Versorgungszusage verpfändet die Gläubigerin
Firma/Gesellschaft
Muster GmbH
(Pfandgläubigerin)
ihre derzeitigen und künftigen Rechte und Ansprüche aus der bei der XYY Lebensversicherung abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherung Nr. ................................................. einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen
an die/den Pensions/Versorgungsberechtigte/n
Name, Vornahme (GGF)
Bernhard Muster
(Pfandgläubiger/in)
bzw. seine/ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Das zu Gunsten der/des Hinterbliebenen bestellte
Pfandrecht geht dem Pfandrecht der/des Pensions-/Versorgungsberechtigten zu deren/dessen Lebzeiten im
Range nach. Sollte zu Gunsten mehrerer Hinterbliebener Pfandrechte bestellt werden, so sind diese Pfandrecht
insoweit gleichrangig.
Der/die Pfandgläubiger/in ist/sind berechtigt, die Herausgabe der verpfändeten Versicherung zu verlangen,
wenn der Pfandgeber seine Verpflichtungen aus der Versorgungszusage nicht mehr erfüllt, weil er insolvent ist (
Pfandreife). Ist die Gläubigerin mit einer fälligen Leistung aus der Pensions-/Versorgungszusage länger als sechs
Wochen rückständig (Pfandbriefe) so ist die/der Pfandgläubiger/in nach Maßgabe der §§ 1282, 1283 BGB
berechtigt, sich aus der verpfändeten Versicherung zu befriedigen.
Bei Fälligkeit der Leistung aus dem verpfändeten Versicherungsvertrag vor Pfandreife verbleibt es bei der Regelung
des § 1281 BGB, das heißt, die Auszahlung erfolgt an die Gläubigerin und die/den Pfandgläubiger/in gemeinschaftlich.
Verfügungen über die Versicherung vor Fälligkeit des Versorgungsvertrages können nur vom Pfandgeber und
Pfandgläubiger gemeinschaftlich zugelassen werden. Die ausgezahlte Versicherungsleistung ist verzinslich anzulegen
und der/dem Pfandgläubiger/in hieran ein Pfandrecht zu bestellen (§ 1288 BGB).
Eine fällige Versicherungsleistung kann auch als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende Rentenversicherung
verwendet werden, an der dann gleichfalls ein Pfandrecht neu zu bestellen ist.
Der Pfandgeber/Gläubigerin verpflichtet sich, die Verpfändung unverzüglich der XYY Lebensversicherung unter
Übersendung einer Ausfertigung der Verpfändungserklärung schriftlich anzuzeigen. Mit Eingang der Anzeige bei
der XYY Lebensversicherung wird das Pfandrecht wirksam.
................................................ Ort, Datum | ........................................................... Stempel und Unterschrift/en der Firma (Pfandgeber/Gläubigerin) |
................................................ Ort, Datum | ........................................................... Unterschrift der/des Pfandgläubigerin/Pfandgläubigers als Pensions-/Versorgungsberechtigter gleichzeitig als Vertreter für die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gem. Versorgungszusage |
Dies ist eine Information der Zeitschrift "Gestaltende Steuerberatung"