11.06.2008 · IWW-Abrufnummer 081767
Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.04.2008 – 1 BvR 1620/04
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1620/04 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen
den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2004 - 15 UF 233/00 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 1. Dezember 2006 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin H. beigeordnet.