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30.01.2002 · IWW-Abrufnummer 020131

PAK 02/2002


Formulierungsbeispiel: Antrag auf richterlichen Hinweis


An das

AG/LG



In Sachen

Kläger ./. Beklagten, Az.: ...



beantragen wir namens und in Vollmacht des Klägers/Beklagten:



...



Zur Begründung der Anträge tragen wir wie folgt vor:



I.

... (Tatsächliches Geschehen)



II.

... (Rechtliche Würdigung des Sachverhalts)



III.

... (Ausführungen zu den nicht unter I. und II. abgehandelten Darstellungen, Einwendungen und Rechtsansichten des Gegners)



Die weiteren Angriffe des Klägers/Beklagten gegen die diesseitigen Ausführungen werden gemäß dem gesamten bisherigen Vortrag für unerheblich gehalten, soweit sie nicht gesondert abgehandelt sind. Sollte das Gericht hier anderer Auffassung sein, wird gleichfalls um einen entsprechenden Hinweis gebeten.



IV.

Soweit das Gericht entgegen der diesseitigen Auffassung unseren Vortrag als unzureichend und unsubstantiiert ansieht, um den geltend gemachten Anspruch als schlüssig zu qualifizieren oder wenn sonst Bedenken gegen die gefassten Anträge, die Schlüssigkeit und Substantiierung des Vortrags und die hiesige Sichtweise der Beweislast bestehen, wird um einen entsprechenden Hinweis nach § 139 ZPO bzw. eine prozessleitende Verfügung nach § 273 Abs. 2 Nr. 1 ZPO gebeten. Der Unterzeichner weist darauf hin, dass die gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht nach der neueren Rechtsprechung (BGH NJW 01, 2548; OLG Köln NJW-RR 01, 1724) auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei uneingeschränkt besteht.



Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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