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16.05.2002 · IWW-Abrufnummer 020562

Kanzleiführung professionell 06/2002


Honorarvereinbarung nach § 4 StBGebV

Zwischen ............ (Steuerberater) und .................... (Mandant) wird Folgendes vereinbart:
 
1.Grundlage für die einzelnen Tätigkeitsgebiete ist die StBGebV. Abweichend hierzu
werden zu den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten die nachbenannten 10tel Sätze (natürlich nur beispielhaft) vereinbart:
 
  Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) 50/10
  Erstellung eines Anhangs 15/10
 Erstellung eines Lageberichts 15/10
 Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege, Umsatzsteuer-
voranmeldung und betriebswirtschaftliche Auswertungen monatlich
15/10
 
2. Für die Gehalts- und Lohnbuchführung unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung nach den schriftlichen Angaben des Auftraggebers einschließlich Lohnsteueranmeldung und Krankenkassenbeitragsnachweisen wird berechnet EUR 20,00 je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.
 
3. Für folgende Tätigkeiten ist nach § 13 StBGebV die Zeitgebühr vorgesehen (beispielhaft):
 Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz
  Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung
  Prüfung von Steuerbescheiden etc.
 
  Hierzu werden folgende Zeitgebührensätze vereinbart:
 a. Praxisinhaber je angefangene halbe Stunde EUR ........
  b. angestellte Berufsangehörige je angefangene halbe Stunde EUR ........
  c. qualifizierte Mitarbeiter je angefangene halbe Stunde EUR ........
 
4.Alle Auslagen, wie Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen, Reisekosten und Abwesenheitsgelder (§§ 16 bis 20 StBGebV) und dergleichen sowie die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe sind gesondert zu zahlen. Fotokopierkosten werden jedoch abweichend von den vorgenannten Vorschriften und dem Gerichtskostengesetz mit 0,50 EUR je Ablichtung ? unabhängig von der Anzahl ? berechnet.
 
Ort, Datum
........................                   ........................

Unterschrift des Beraters   Unterschrift des Mandanten


Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.


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