Zwischen ............ (Steuerberater) und .................... (Mandant) wird Folgendes vereinbart: |
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1. | Grundlage für die einzelnen Tätigkeitsgebiete ist die StBGebV. Abweichend hierzu werden zu den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten die nachbenannten 10tel Sätze (natürlich nur beispielhaft) vereinbart: |
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| Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) | 50/10 |
| Erstellung eines Anhangs | 15/10 |
| Erstellung eines Lageberichts | 15/10 |
| Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege, Umsatzsteuer- voranmeldung und betriebswirtschaftliche Auswertungen monatlich | 15/10 |
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2. | Für die Gehalts- und Lohnbuchführung unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung nach den schriftlichen Angaben des Auftraggebers einschließlich Lohnsteueranmeldung und Krankenkassenbeitragsnachweisen wird berechnet EUR 20,00 je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum. |
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3. | Für folgende Tätigkeiten ist nach § 13 StBGebV die Zeitgebühr vorgesehen (beispielhaft): |
| Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz |
| Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung |
| Prüfung von Steuerbescheiden etc. |
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| Hierzu werden folgende Zeitgebührensätze vereinbart: |
| a. Praxisinhaber je angefangene halbe Stunde | EUR ........ |
| b. angestellte Berufsangehörige je angefangene halbe Stunde | EUR ........ |
| c. qualifizierte Mitarbeiter je angefangene halbe Stunde | EUR ........ |
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4. | Alle Auslagen, wie Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen, Reisekosten und Abwesenheitsgelder (§§ 16 bis 20 StBGebV) und dergleichen sowie die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe sind gesondert zu zahlen. Fotokopierkosten werden jedoch abweichend von den vorgenannten Vorschriften und dem Gerichtskostengesetz mit 0,50 EUR je Ablichtung ? unabhängig von der Anzahl ? berechnet. |
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Ort, Datum |
........................ ........................ |
Unterschrift des Beraters Unterschrift des Mandanten |