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  • 28.12.2015 · Fachbeitrag · Aufbewahrungspflicht

    Stichtag 1.1.2016 – Diese Dokumente können Sie jetzt vernichten

    | Rechtsanwälte müssen Buchhaltungsdokumente zehn Jahre aufbewahren. Hierzu zählen z.B. Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchungsjournale, Jahresabschlüsse (§ 147 AO). Nach dem 31.12.2015 können Sie Buchhaltungsunterlagen aus dem Jahr 2005 und ältere vernichten. |