Richtlinie Methoden vertrags­ärztliche Versorgung

Richtlinie zu Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden der vertrags­ärzt­lichen Versorgung

Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom G-BA für die vertrags­ärztliche Versorgung anerkannten ärztliche Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden und – soweit zur sachge­rechten Anwendung der neuen Methode erforderlich – die notwendige Qualifi­kation der Ärzte, die apparativen Anforde­rungen sowie die Anforde­rungen an Maßnahmen der Qualitäts­si­cherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung. Anlage II führt die ärztlichen Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden, die nach Überprüfung durch den G-BA nicht als vertrags­ärztliche Leistung zu Lasten der gesetz­lichen Kranken­kassen erbracht werden dürfen. In Anlage III werden die Methoden, deren Bewertungs­ver­fahren ausgesetzt ist, genannt.

In Kraft getreten am:
21.01.2025
Geändert am:
19.12.2024 BAnz AT 20.01.2025 B2; BAnz AT 07.03.2025 B3
Fassung vom:
17.01.2006 BAnz. Nr. 48 (S. 1523) vom 09.03.2006

Anlagen

  • Anlage I: Anerkannte Untersuchungs-​ oder Behand­lungs­me­thoden
  • Anlage II: Methoden, die nicht als vertrags­ärztliche Leistungen zu Lasten der Kranken­kassen erbracht werden dürfen
  • Anlage III: Methoden, deren Bewertungs­ver­fahren ausgesetzt ist
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiter­führende Informa­tionen

Informa­tionen zur Anerkennung und Auswahl stellung­nah­me­be­rech­tigter wissen­schaft­licher Fachge­sell­schaften