Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Mit gutem Rechts­schutz finanziell abge­sichert

Datum:
  • Text: Michael Sittig
  • Testleitung: Holger Rohde, Julian Chudoba, Marcia Vargas Canales
Rechts­schutz­versicherung im Vergleich - Mit gutem Rechts­schutz finanziell abge­sichert

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich. In Rechts­fragen helfen Anwälte. Je nach Fall und Police zahlt die Versicherung ihr Honorar – und auch die Gerichts­kosten. © Getty Images / Westend61 / Kniel Synnatzschke

Rechts­schutz im Test: 90 Rechts­schutz­versicherungen sind in unserem Vergleich. Mit einer guten Police können Sie ohne Angst vor Anwalts­kosten um Ihr Recht kämpfen.

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Ein Rechts­streit bedeutet für viele Menschen an sich schon Stress. Die Angst vor den Anwalts- und Gerichts­kosten macht ihre Sorgen noch größer. Eine Rechts­schutz­police kann ihnen wenigs­tens diese finanziellen Sorgen abnehmen. Auch wenn diese Versicherung – anders als eine Privathaftpflichtversicherung – nicht zu den ganz wichtigen Versicherungen zählt, ist sie doch sehr nützlich.

Welche ist die beste Rechts­schutz­versicherung? Die Stiftung Warentest hat das komplizierte Klein­gedruckte von 90 Rechts­schutz­paketen für die Lebens­bereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) unter die Lupe genommen und die Tarife bewertet. Ein empfehlens­werter Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass er Anwalts- und Gerichts­kosten in möglichst vielen Lebens­lagen über­nimmt und nur wenige Ausschluss­klauseln hat.

Warum sich der Rechts­schutz­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Unser Vergleich zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 90 Versicherungs­pakete – von ADAC über Huk-Coburg bis Zurich. Sie bieten Rechts­schutz für Nicht­selbst­ständige in den Lebens­bereichen Privat, Beruf und Verkehr. Neben den Testsiegern nennen wir Tarife mit güns­tigem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die beste Versicherung für Sie

Die Rechts­schutz­pakete kosten je nach Versicherer zwischen 239 und 965 Euro pro Jahr bei einer Selbst­beteiligung im Schadens­fall in Höhe von 150 Euro. Sie können eine höhere Selbst­beteiligung wählen und dadurch den Beitrag senken. Unsere Daten­bank zeigt auch, wie viel der Zusatz­baustein Wohnen für Mieter kostet.

Zahlen die Versicherer bei Rechts­streit wirk­lich?

Die Stiftung Warentest hat mehr als 1 500 Kundinnen und Kunden befragt, die ihre Rechts­schutz­versicherung um Kosten­über­nahme für einen Rechts­streit gebeten haben. Hat die Versicherung den Fall über­nommen? Hat sie alles bezahlt? Unsere Liste von ADAC bis Zurich zeigt die Zufriedenheit mit konkreten Versicherungs­gesell­schaften.

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Kosten unterscheiden sich stark

Die Preis­unterschiede der Rechts­schutz­versicherungen sind enorm – selbst unter den guten Angeboten mit guten Leistungen. Es lohnt sich also, auf das Verhältnis von Preis und Leistung zu achten. Das teuerste gute Angebot kostet 965 Euro pro Jahr, die güns­tigste gute Rechts­schutz­versicherung gibt es für 239 Euro. Für die Bewertung der Angebote haben wir das Dickicht der Versicherungs­bedingungen nach Leistungs­unterschieden durch­sucht und die Policen entsprechend benotet. Faust­regel: Wer viele Rechts­fälle versichert und nur wenig Streitig­keiten vom Versicherungs­schutz ausschließt, erhält auch eine gute Note (siehe So haben wir getestet).

Blick in die Tabelle

DEVK Premium VRK PBV Plus Concordia Sorglos VPV Rechts­schutz PBV Leis­tung Plus NRV All-in Dynamik
Qualitäts­urteil

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Ver­sicherungs­bedingungen

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Ver­ständlich­keit

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Familien­rechts­schutz gilt auch für Partner und Kinder

Die genannten Jahres­beiträge beziehen sich auf Rechts­schutz für Familien. Kinder und Partner sind mitversichert, ein nicht ehelicher Partner sollte im Versicherungs­schein stehen. Singles und Rentner bekommen die Policen oft billiger, aber auch sie können sich an den Testnoten orientieren.

Leistungen einer privaten Rechts­schutz­versicherung

Eine Rechts­schutz­versicherung über­nimmt bei Rechts­ärger die Anwalts­kosten, die Gerichts­kosten sowie die Ausgaben für gericht­lich bestellte Gutachter oder Sach­verständige. Wir haben die Versicherungen unter anderem darauf­hin untersucht, ob und wie viel Rechts­schutz sie in folgenden wichtigen Leistungs­bereichen bieten:

  • Rechts­schutz im Vertrags- und Sachenrecht (inklusive Rechts­schutz für Anleger),
  • Arbeits­rechts­schutz,
  • Verkehrs­rechts­schutz,
  • Rechts­schutz im Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrecht,
  • Straf­rechts­schutz,
  • Beratungs-Rechts­schutz im Familien- und Erbrecht,
  • Beratungs-Rechts­schutz im Urheberrecht (etwa beim Vorwurf eines illegalen Downloads),
  • Schaden­ersatz-Rechts­schutz.

Rechts­schutz für Mieter, Vermieter und Eigentümer

Wer auch Rechts­schutz als Mieter, Vermieter oder Immobilien­eigentümer sucht, muss ihn gegen Aufpreis dazu buchen. Die Beiträge für den Mieter-Rechts­schutz sind im Test ebenfalls genannt. Rechtsschutz für Mieter, Vermieter und Eigentümer kann bei einigen Anbietern auch einzeln abge­schlossen werden. Benötigen Sie nicht das große Rechts­schutz-Paket für Privat, Beruf, Verkehr (PBV), können Sie also etwa nur den Baustein Wohnen buchen und so Beitrag sparen.

Sind Sie Mitglied im Mieter­ver­ein, benötigen Sie in der Regel keinen weiteren Rechts­schutz für Mieter. Zu den Leistungen der Mieter­ver­eine gehört üblicher­weise auch Rechts­schutz für Miet­rechts­streitig­keiten.

Verkehrs­rechts­schutz einzeln möglich

Wollen Sie vor allem für Rechts­ärger rund um das Auto und den Straßenverkehr versichert sein, können Sie Verkehrsrechtsschutz auch als Einzel­police abschließen. Leistungs­starke Policen gibt es schon für rund 100 Euro jähr­lich, wenn Sie einen Selbst­behalt von 150 Euro akzeptieren.

Arbeits­rechts­schutz gibt es nicht einzeln

Rechts­schutz für Ärger rund um den Beruf wird nicht als Einzel­baustein angeboten. Hier müssen Sie wenigs­tens den Baustein Privat dazu buchen. Sind Sie Mitglied in einer Gewerk­schaft, haben Sie darüber Rechts­schutz und brauchen Berufs­rechts­schutz nicht unbe­dingt.

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Wechsel der Rechts­schutz­versicherung ohne Warte­zeit

Wenn Sie den Versicherer wechseln wollen, sollte der Wechsel nahtlos erfolgen. Das vermeidet Nachteile. Während etwa bei einem Neuabschluss in vielen Fällen der Rechts­schutz erst nach mehreren Monaten Warte­zeit greift, fällt diese beim nahtlosen Wechsel in der Regel weg.

Einige Anbieter schließen in ihren neuen Verträgen Rechts­schutz für teure Streitig­keiten aus, die in Altverträgen noch unbe­schränkt versichert sind. So ist der Rechts­schutz für Ärger rund um Kapital­anlagen in Policen aus der Zeit vor 2009 häufig noch umfassend versichert. Auch Auseinander­setzungen um Kredit­widerrufe sind über alte Rechts­schutz­versicherungen oft noch umfassend abge­deckt. Wenn Sie in der Vergangenheit eine gute Rechts­schutz­versicherung abge­schlossen haben, ist es vermutlich ratsam, diese Police nicht zu kündigen. Es gilt die Faust­regel: Neue Angebote eines Rechts­schutz­versicherers sind nur selten besser als die alten.

Rechts­schutz­versicherung rück­wirkend abschließen?

Rück­wirkend kann eine Rechts­schutz­versicherung nicht abge­schlossen werden. Für einen Streit, der beim Abschluss der Versicherung schon in der Welt war, bieten die Policen keinen Schutz. Ausnahme: Als einziger Versicherer hat die Arag Spezial­policen mit Rück­wirkung: „Miet­rechts­schutz Sofort“ und Verkehrsrechtsschutz Sofort. Da diese Versicherungen aber keinen allgemeinen Rechts­schutz für mietrecht­liche und verkehrs­recht­liche Streitig­keiten bieten, sondern nur einzelne ausgewählte Problemfälle versichern, sind sie nicht Teil dieses Tests.

Jähr­lich zahlen, Prämie sparen

Im Ideal­fall zahlen Kunden ihre Versicherungs­prämie jähr­lich. Bei monatlicher Zahl­weise ist die Police meist etwas teurer. Rabatt gibt es mitunter auch, wenn Kunden einen Fünf­jahres­vertrag abschließen.

Kosten senken mit höherem Selbst­behalt

Die in diesem Rechtsschutz-Test genannten Preise gelten, wenn Kunden im Falle eines Rechts­streits, den ihre Versicherung reguliert, Kosten in Höhe von 150 Euro selbst tragen. Das ist die Selbst­beteiligung, auch Selbst­behalt genannt. Wer bereit ist, im Rechts­schutz­fall einen höheren Selbst­behalt zu tragen, spart bei Jahres­beitrag der Versicherung:

Beispiel: Ein mit der Note Gut bewertetes Rechts­schutz­paket PBV kostet bei einem Selbst­behalt von 150 Euro pro Jahr rund 383 Euro. Bei einem Selbst­behalt von 250 Euro statt 150 Euro sinkt der Jahres­beitrag um 38 Euro. Will der Kunde im Schadens­fall 0 Euro Selbst­behalt tragen, steigt der Preis um 84 Euro auf 468 Euro pro Jahr.

Letzt­lich ist es Ansichts­sache, ob ein Kunde lieber mehr Jahres­beitrag, dafür aber im Rechts­schutz­fall keine Selbst­beteiligung zahlt. Oder ob er jähr­lich lieber weniger Beitrag über­weist, aber im Schadens­fall einen höheren Selbst­behalt trägt. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Selbst­beteiligung von 150 Euro, weil das Streichen des Selbst­behalts den Jahres­beitrag recht stark verteuert.

Diese Versicherer sind im Test

  • ADAC Versicherung
  • Admiral Direkt
  • Adam Riese
  • Advocard
  • Allianz
  • Allrecht/Deurag
  • Arag
  • Auxilia
  • Badische Rechts­schutz­versicherung (BGV)
  • Concordia
  • Continentale
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung (DA Direkt)
  • Debeka
  • Deurag
  • DEVK
  • DMB Rechts­schutz
  • Ergo
  • Huk-Coburg
  • Itzehoer
  • LVM
  • Medien-Versicherung Karls­ruhe (MVK)
  • NRV
  • Örag
  • Roland
  • R+V
  • VGH
  • VRK
  • WGV
  • Württem­bergische
  • Zurich

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915 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.04.2025 um 09:55 Uhr
    Rechtsstreitigkeiten zu Kapitalanlagen

    @2Heinrich5: In der Vergangenheit gab es die unterschiedlichsten Regelungen in den Verträgen, was z.B. die Frage der Kostenübernahme für eines Rechtsstreit vor Gericht mit der Bank aufgrund deren Haftung für Beratungsfehler angeht. Bitte sichten Sie konkret Ihren Vertrag: Befindet sich darin eine Klausel, die die Deckung von Rechtsstreitigkeiten zu Kapitalanlagen beschränkt und wenn ja, was steht dort genau.

    Im aktuellen Test finden Sie Tarife, die die Kosten von Rechtsstreitigkeiten zu sicheren und / riskanten Kapitalanlagen übernehmen. Hierzu bitten wir Sie, in der interaktiven Tabelle den Filter „Riskante Kapitalanlagen“ zu wählen. Im nächsten Schritt nehmen Sie bis zu drei Tarife in die Vergleichsansicht (wegen der Übersichtlichkeit, theoretisch sind bis zu 20 Tarife in einer Vergleichsansicht möglich).

    Tarife, die im Prüfpunkt "Riskante Kapitalanlagen" ein grünes Häkchen haben, übernehmen Kosten bis zu 10 000 Euro bei einem Rechtsstreit vor Gericht, wenn es etwa um eine Aktien- oder Fondsanlage geht. Das grüne Häkchen gibt es auch, wenn ein Rechtsstreit zu einem Anla­gebetrag bis 50 000 Euro versichert ist.
    und in der Einzelansicht prüfen, welchen Schutz der einzelne Tarif bietet.

  • 2Heinrich5 am 11.04.2025 um 09:09 Uhr
    Rechtsschutzversicherung

    Von einem Versicherungsberater (VRK) wurde ich darauf hingewiesen, dass die neue Tarife "Kapitalmarktrecht" weniger gut abdecken als ältere Verträge. Ist das allgemein so? Gibt es Anbieter, die für dieses Rechtsgebiet besser aufgestellt sind?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.03.2025 um 11:43 Uhr
    Mindeslaufzeit

    @diashow: Die meisten Verträge laufen über ein Jahr und können bis drei Monate vor Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.

  • diashow am 06.03.2025 um 13:18 Uhr
    Mindeslaufzeit

    Ich wollte mich für ein Jahr absichern und mich nur für diesen Zeitraum zum Beitrag verpflichten. Basierend auf den Testergebnissen habe ich den Vertrag bei der WVG abgeschlossen. In der Police ist jedoch der Ablauf auf den 31.12.2026 festgelegt, was einem fast zweijährigen Vertrag entspricht, den ich ursprünglich nicht eingehen wollte. Haben andere gute Versicherungen ähnliche Laufzeiten wie die WVG?

  • WittyPitty am 23.02.2025 um 13:52 Uhr
    @Hasenväter

    Vollkommen richtig was sie schreiben. Allerdings ist das kein neues Problem. Bei geringen Streitwerten ist die Vergütung für einen Anwalt, wenn er nach der Gebührenordnung abrechnet, so gering, dass es verständlich ist, dass viele Anwälte für solch einen geringen Verdienst dann keinen Finger krumm machen. Dann gibt es die Leistung eines Anwalts nur gegen Honorarvereinbarung und damit auf jeden Fall ohne irgendeinen Leistungsanspruch von der eigenen Rechtsschutzversicherung. Da Streitwerte allerdings auch immer eine Auslegungssache sind, kann man an dieser Stelle oft noch etwas drehen. Mir fehlt bei der Stiftung Warentest und ihren Tests zu diesen Produkten halt immer der deutliche Hinweis auf die Einschränkungen von Rechtsschutzversichererdungen. Sie zahlen eben in etlichen Fällen nicht, ganz entgegen der Annahme des Versicherungsnehmers.