Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Die besten Tarife für schöne Zähne

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Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

Schöne Zähne. Die besten Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen die Kosten auch für ästhetischen Zahn­ersatz voll. © Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur; Fotos: Getty Images (M)

Zahn­ersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen zeigt – mit individuellem Tarif­rechner.

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 289 Tarife Zahn­zusatz­versicherung freischalten

Eine Zahn­zusatz­versicherung kann sich für Sie in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind. Mit ihr können Sie sich für teure Zahnsanierungen wappnen. Versichern Sie sich möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist. Für bereits anstehende Behand­lungen zahlt eine neu abge­schlossene Zahn­versicherung meistens nicht.

Übrigens: Privat Kranken­versicherte können keine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahn­leistungen vom jeweiligen Versicherungs­vertrag ab.

Wir haben über 280 Zahnzusatzversicherungen bewertet und nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglich­keiten ab.

Unsere drei Kunden­typen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kasse ­genügt“ sollen Ihnen ­helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie etwa eine möglichst voll­ständige Kosten­über­nahme auch bei sehr teuren Zahn­ersatz­versorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kunden­typ „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Reicht Ihnen die Stan­dard-Versorgung von der Kasse, können Sie sehr günstig einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.

Sie haben schon eine Police und wollen eine bessere oder güns­tigere? Wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungs­anspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahn­zusatz­versicherung. Suchen Sie besser nach einer güns­tigeren Police bei Ihrem Versicherer. Unsere Leistungsbeispiele zeigen: Der Eigen­anteil für ein teures Implantat kostet mehr als eine gute Versicherung für mehrere Jahre.

Warum sich unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von sehr gut bis mangelhaft für über 280 Zahn­zusatz­versicherungs­tarife nahezu aller Versicherer, die in Deutsch­land Zahn­zusatz­versicherungen anbieten, zum Beispiel Allianz, Ergo oder Barmenia. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahn­ersatz: Regel­versorgung, privat zu zahlenden Zahn­ersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jähr­lichen Leistungs­begrenzungen.

Beiträge für Testsieger

Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modell­kunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monats­beitrag.

Rechner nutzen

Mit unserem individuellen Rechner (nach Frei­schaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchst­betrag fest­legen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.

Infos über Zusatz­leistungen

Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahn­reinigung oder Kunst­stoff­füllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter „Weitere Leistungen: Füllungen, Zahnprophylaxe und Co“ (nach Frei­schaltung verfügbar) eine Größen­ordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungs­schutz hier jeweils selbst zahlen müssten. Bei ansonsten gleich guten Zahn­zusatz­versicherungen können Zusatz­leistungen eine wichtige Entscheidungs­hilfe sein.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 6/23 zum Download.

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Einblick vor dem Frei­schalten

Schon vor dem Frei­schalten können Sie einige Inhalte aus der Tabelle sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Außerdem sind für Sie bereits die Filter zugäng­lich, nach denen Sie die Angebote für die Zahn­zusatz­versicherungen filtern können.

So viel kostet Zahn­ersatz

Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse über­nimmt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochen­aufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel rund 3 850 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Viele Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.

Leistungs­grenzen in den ersten Vertrags­jahren

Viele Versicherer werben mitt­lerweile damit, dass sie auf die reguläre Warte­zeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erst­mals eine Zahn­ersatz­rechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungs­leistungen.

Vorher gelten jähr­liche Ober­grenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertrags­schluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahn­ersatz wird wegen eines Unfalls nötig.

Bonus­heft steigert den Kassen­anteil

Etwas mehr Geld von der Kasse gibt es für alle Versicherten unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jähr­lich zur Kontroll­unter­suchung zum Zahn­arzt gehen und sich das mit einem Stempel im Bonus­heft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Fest­zuschuss zur Regel­versorgung, maximal 75 Prozent. Bei einer Rechnung mit hohem Privat­anteil ist das nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahn­zusatz­versicherungen gewähren Kunden, die regel­mäßig zum Zahn­arzt gehen, höhere Erstattungen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2024 um 09:49 Uhr
    Kündigung durch Versicherer

    @user0815: Das VVG sieht für die Sachversicherungen in § 92 VVG ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadenfall vor, das beiden Vertragsparteien zusteht. Für die private Krankenversicherung sieht das VVG keine außerordentliche Kündigung nach einem Leistungsfall vor. Hierzu braucht es also keine Regelung in den Bedingungen.
    Die Versicherer können eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt wurde oder wenn sich herausstellt, dass im Antrag Falschangaben bei den Gesundheitsfragen gemacht wurden.
    Die Kündigungsrechte in §40 VVG und §204 VVG nach einer Beitragserhöhung stehen einseitig den Versicherungsnehmern zu.
    Auf das ordentliche Kündigungsrecht wird in allen im Test vertretenen Tarifen in den Bedingungen verzichtet.

  • user0813 am 11.01.2024 um 01:27 Uhr
    Kündigung durch Versicherer

    Welche Unterschiede gibt es zwischen den Versicherungen nach Art der Schadensversicherung und Lebensversicherung hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten seitens des Versicherers?
    Bei den Schadensversicherungen gibt es (teilweise?) in den ersten drei Versicherungsjahren die Möglichkeit, dass der Versicherer den Vertrag kündigt. So wie ich das verstehe, ist dies bei den Lebensversicherungen anders.
    Was ich jedoch nicht verstehe: Wie verhält es sich bei außerordentlichen Kündigungen? Soweit ich richtig informiert bin, besteht für beide Parteien nach einem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Gilt dieses Sonderkündigungsrecht für den Versicherer auch, wenn es nach Art der Lebensversicherung ist?
    In dem Artikel heißt es lediglich sehr schwammig formuliert wie folgt:
    „Das ist bei Tarifen nach Art der Lebens­versicherung anders: Hier gibt es keine alters­abhängigen Beitrags­steigerungen. Ebenso darf der Versicherer den Vertrag nicht kündigen.“
    (Bei Antwort bitte mit Quellenangabe)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2024 um 10:06 Uhr
    Beitragsstabilität in der Zahnzusatzversicherung

    @Urmel: Die privaten Krankenversicherer veröffentlichen keinen Zahlen zur Beitragsentwicklung in den einzelnen Tarifen. Auch in der Zahnzusatzversicherung ist nicht vorherzusehen, welche (Bestands-) Tarife in 10, 20 oder 30 Jahren weiterhin günstig sein werden.

  • Urmel99 am 02.01.2024 um 05:27 Uhr
    Langfristige Beitragsstabilität

    Wie sieht es eigentlich mit der langfristigen Beitragsstabilität der Zahnzusatzversicherungen aus?
    Die meisten Tarife,die aktuell angeboten werden,sind erst wenige Jahre auf dem Markt und befinden sich noch in der Phase,in der nur begrenzt erstattet werden muss.In den ersten 3 bis 5 Jahren ist die Gesamterstattung auf zirka 3000-6000 Euro begrenzt.Um diese begrenzte Erstattung zu gewährleisten,sind die aktuell verlangten Beiträge wohl ausreichend.Nach Ablauf der 3 bis 5 Jahre muss die Versicherung aber Rechnungen in unbegrenzter Höhe erstatten,was zu erheblichen Kostensteigerungen und Beitragserhöhungen führen dürfte.Da die Tarife durch die Beitragserhöhungen dann nicht mehr zu vermarkten sind,werden von den Versicherungen dann neue Tarife auf den Markt gebracht,die durch die Erstattungsbegrenzung wieder günstig angeboten werden können.Wer noch in einem alten Tarif versichert ist,muss aber mit ständigen Beitragserhöhungen leben.Ein Tarifwechsel ist nicht unproblematisch.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.10.2023 um 13:50 Uhr
    Versicherungsantrag

    @giessle: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie alle Fragen, die im Antrag gestellt werden beantworten, mehr nicht. Im Leistungsfall dürfen die Gesellschaften dann aber bei Ärzten, anderen Versicherern und der Krankenkasse nachfragen und die Patientenakte anfordern.