Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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Testergebnisse für 289 Tarife ZahnzusatzversicherungEine Zahnzusatzversicherung kann sich für Sie in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Mit ihr können Sie sich für teure Zahnsanierungen wappnen. Versichern Sie sich möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist. Für bereits anstehende Behandlungen zahlt eine neu abgeschlossene Zahnversicherung meistens nicht.
Übrigens: Privat Krankenversicherte können keine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahnleistungen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Wir haben über 280 Zahnzusatzversicherungen bewertet und nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten ab.
Unsere drei Kundentypen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kasse genügt“ sollen Ihnen helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie etwa eine möglichst vollständige Kostenübernahme auch bei sehr teuren Zahnersatzversorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kundentyp „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Reicht Ihnen die Standard-Versorgung von der Kasse, können Sie sehr günstig einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.
Sie haben schon eine Police und wollen eine bessere oder günstigere? Wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungsanspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahnzusatzversicherung. Suchen Sie besser nach einer günstigeren Police bei Ihrem Versicherer. Unsere Leistungsbeispiele zeigen: Der Eigenanteil für ein teures Implantat kostet mehr als eine gute Versicherung für mehrere Jahre.
Warum sich unser Test von Zahnzusatzversicherungen für Sie lohnt
Testergebnisse
In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von sehr gut bis mangelhaft für über 280 Zahnzusatzversicherungstarife nahezu aller Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzversicherungen anbieten, zum Beispiel Allianz, Ergo oder Barmenia. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privat zu zahlenden Zahnersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jährlichen Leistungsbegrenzungen.
Beiträge für Testsieger
Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modellkunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monatsbeitrag.
Rechner nutzen
Mit unserem individuellen Rechner (nach Freischaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchstbetrag festlegen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.
Infos über Zusatzleistungen
Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter „Weitere Leistungen: Füllungen, Zahnprophylaxe und Co“ (nach Freischaltung verfügbar) eine Größenordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungsschutz hier jeweils selbst zahlen müssten. Bei ansonsten gleich guten Zahnzusatzversicherungen können Zusatzleistungen eine wichtige Entscheidungshilfe sein.
Heftartikel als PDF
Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 6/23 zum Download.
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Testergebnisse für 289 Tarife ZahnzusatzversicherungEinblick vor dem Freischalten
Schon vor dem Freischalten können Sie einige Inhalte aus der Tabelle sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Außerdem sind für Sie bereits die Filter zugänglich, nach denen Sie die Angebote für die Zahnzusatzversicherungen filtern können.
So viel kostet Zahnersatz
Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse übernimmt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochenaufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel rund 3 850 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Viele Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.
Leistungsgrenzen in den ersten Vertragsjahren
Viele Versicherer werben mittlerweile damit, dass sie auf die reguläre Wartezeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erstmals eine Zahnersatzrechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Vorher gelten jährliche Obergrenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertragsschluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahnersatz wird wegen eines Unfalls nötig.
Bonusheft steigert den Kassenanteil
Etwas mehr Geld von der Kasse gibt es für alle Versicherten unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen und sich das mit einem Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Festzuschuss zur Regelversorgung, maximal 75 Prozent. Bei einer Rechnung mit hohem Privatanteil ist das nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahnzusatzversicherungen gewähren Kunden, die regelmäßig zum Zahnarzt gehen, höhere Erstattungen.
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Testergebnisse für 289 Tarife Zahnzusatzversicherung-
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@user0815: Das VVG sieht für die Sachversicherungen in § 92 VVG ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadenfall vor, das beiden Vertragsparteien zusteht. Für die private Krankenversicherung sieht das VVG keine außerordentliche Kündigung nach einem Leistungsfall vor. Hierzu braucht es also keine Regelung in den Bedingungen.
Die Versicherer können eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt wurde oder wenn sich herausstellt, dass im Antrag Falschangaben bei den Gesundheitsfragen gemacht wurden.
Die Kündigungsrechte in §40 VVG und §204 VVG nach einer Beitragserhöhung stehen einseitig den Versicherungsnehmern zu.
Auf das ordentliche Kündigungsrecht wird in allen im Test vertretenen Tarifen in den Bedingungen verzichtet.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Versicherungen nach Art der Schadensversicherung und Lebensversicherung hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten seitens des Versicherers?
Bei den Schadensversicherungen gibt es (teilweise?) in den ersten drei Versicherungsjahren die Möglichkeit, dass der Versicherer den Vertrag kündigt. So wie ich das verstehe, ist dies bei den Lebensversicherungen anders.
Was ich jedoch nicht verstehe: Wie verhält es sich bei außerordentlichen Kündigungen? Soweit ich richtig informiert bin, besteht für beide Parteien nach einem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Gilt dieses Sonderkündigungsrecht für den Versicherer auch, wenn es nach Art der Lebensversicherung ist?
In dem Artikel heißt es lediglich sehr schwammig formuliert wie folgt:
„Das ist bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung anders: Hier gibt es keine altersabhängigen Beitragssteigerungen. Ebenso darf der Versicherer den Vertrag nicht kündigen.“
(Bei Antwort bitte mit Quellenangabe)
@Urmel: Die privaten Krankenversicherer veröffentlichen keinen Zahlen zur Beitragsentwicklung in den einzelnen Tarifen. Auch in der Zahnzusatzversicherung ist nicht vorherzusehen, welche (Bestands-) Tarife in 10, 20 oder 30 Jahren weiterhin günstig sein werden.
Wie sieht es eigentlich mit der langfristigen Beitragsstabilität der Zahnzusatzversicherungen aus?
Die meisten Tarife,die aktuell angeboten werden,sind erst wenige Jahre auf dem Markt und befinden sich noch in der Phase,in der nur begrenzt erstattet werden muss.In den ersten 3 bis 5 Jahren ist die Gesamterstattung auf zirka 3000-6000 Euro begrenzt.Um diese begrenzte Erstattung zu gewährleisten,sind die aktuell verlangten Beiträge wohl ausreichend.Nach Ablauf der 3 bis 5 Jahre muss die Versicherung aber Rechnungen in unbegrenzter Höhe erstatten,was zu erheblichen Kostensteigerungen und Beitragserhöhungen führen dürfte.Da die Tarife durch die Beitragserhöhungen dann nicht mehr zu vermarkten sind,werden von den Versicherungen dann neue Tarife auf den Markt gebracht,die durch die Erstattungsbegrenzung wieder günstig angeboten werden können.Wer noch in einem alten Tarif versichert ist,muss aber mit ständigen Beitragserhöhungen leben.Ein Tarifwechsel ist nicht unproblematisch.
@giessle: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie alle Fragen, die im Antrag gestellt werden beantworten, mehr nicht. Im Leistungsfall dürfen die Gesellschaften dann aber bei Ärzten, anderen Versicherern und der Krankenkasse nachfragen und die Patientenakte anfordern.