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BGH-Urteil zum „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“
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2021Mar 22
Rechtsanwälte in Deutschland müssen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ein elektronisches Postfach auf ihren Rechnern installieren. Dies soll im digitalen Zeitalter eine sichere Kommunikation mit der Justiz, den Behörden und anderen Rechtsanwälten ermöglichen. Verantwortlich für das Postfach ist die Bundesrechtsanwaltskammer. Mehrere Anwälte haben die Kammer verklagt, weil sie die derzeitige Verschlüsselungstechnik für nicht sicher halten. Sie wollen erreichen, dass die Postfächer mit einer „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ ausgestattet werden. Der #BGH urteilte nun: Einen Anspruch auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gibt es nicht. #beA Urteil vom 22.03.21 Aktenzeichen: AnwZ (Brfg) 2/20 (besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Verschlüsselungstechnik)

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phoenix

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