30.03.2021

Impfung der Anwaltschaft in Berlin

Rundmail des Kammerpräsidenten vom 30.03.2021 an die Kammermitglieder

Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau hat sich mit der folgenden Rundmail am 30. März 2021 zur Impfung der Berliner Anwaltschaft gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 an die Kammermitglieder gewandt:

 

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nachrangig zu den in § 2 und § 3 der Verordnung genannten Gruppen einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität".

Derzeit werden in Berlin Impfeinladungen an die in § 3 aufgeführten Personengruppen versandt. Wann mit der Impfung nach § 4 der Verordnung, also auch der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, begonnen wird, kann die Gesundheitsverwaltung zurzeit noch nicht sagen. Da jedoch ca. 1,4 Mio. Berlinerinnen und Berliner einen Anspruch auf Schutzimpfung gemäß § 2 und § 3 der Impfverordnung haben, ist derzeit leider nicht damit zu rechnen, dass die Rechtsanwaltschaft weit vor Sommerbeginn eine Impfeinladung erhalten wird.

Die RAK Berlin hat der Gesundheitsverwaltung das Angebot unterbreitet, bei der Vorbereitung und Organisation der Impfungen zu unterstützen, um einen schnellen, unbürokratischen und datenschutzkonformen Versand der Impfeinladungen zu gewährleisten. Die Senatsgesundheitsverwaltung hat zugestimmt, so dass die Impfcodes der Anwaltschaft über die RAK Berlin zur Verfügung gestellt werden. Da der Anwaltschaft als Rechtspflegeorgan wegen des beruflichen Kontextes eine hohe Priorität eingeräumt wird, werden die Impfcodes in die Kanzleien versandt; vermutlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach. Nach übereinstimmender Auffassung von RAK und Gesundheitsverwaltung ist auch das Kanzleipersonal von der Priorisierung erfasst. Angesichts des zeitlichen Vorlaufs bin ich zuversichtlich, dass uns ein reibungsloser Ablauf gelingen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geschäftsstelle der Kammer erreichen derzeit viele Anfragen, persönlich, telefonisch oder per Mail, zu den Corona-Schutzimpfungen. Der Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen, schnell geimpft zu werden, ist sehr verständlich und die Kammer wird alles tun, damit Impfungen so schnell wie möglich angeboten werden. Von der Kammer werden Sie über die Website, den Kammerton, per Mail und auch per beA mit den Informationen versorgt werden, die uns zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. jur. Mollnau
Präsident"