Psychotherapie-​Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psycho­therapie

Die Richtlinie bildet die Grundlage für die Durchführung von Psycho­therapie in der vertrags­ärzt­lichen Versorgung. Sie regelt Näheres insbesondere zu den zu Lasten der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung ambulant erbringbaren psycho­the­ra­peu­tischen Behandlungs-​ und Anwendungs­formen und deren Anwendungs­be­reiche, zum Konsiliar-​, Antrags-​ und Gutach­ter­ver­fahren und zum Leistungs­umfang. Zudem werden Regelungen zur psycho­so­ma­tischen Grundver­sorgung getroffen.

In Kraft getreten am:
01.11.2024
Geändert am:
15.08.2024 BAnz AT 31.10.2024 B5
Fassung vom:
19.02.2009 BAnz. Nr. 58 (S. 1399) vom 17.04.2009

Weiter­führende Informa­tionen

Evaluation

Stellung­nah­me­be­rechtigte Organi­sa­tionen