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„Digital Jetzt“– Förderung für die Digitalisierung auch in Kanzleien

von RA Dr. Stefan Rinke | 13.10.2021

Über das Fördermittelprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) können Kanzleien die Ausstattung und Mitarbeiterqualifizierung zur Digitalisierung fördern lassen.

„Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.“

Das Fördermittelprogramm ist in zwei entsprechende Fördermodule aufgeteilt. Das Fördermodul „Investition in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Das Fördermodul „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ zielt darauf ab, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Ab Antragsstellung ist ein Umsetzungszeitraum beziehungsweise Förderzeitraum von 12 Monaten ab Projektbeginn vorgesehen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 EUR, der Zuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Bei bis zu 499 Beschäftigten können bis zu 40 % der Kosten erstattet werden. Weitere 5 Prozentpunkte können für Investitionen zur Erhöhung der IT-Sicherheit im Unternehmen, inklusive des Datenschutzes gewährt werden. Sind die beantragenden Unternehmen in strukturschwachen Regionen angesiedelt, erhöht sich die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte. Im Ergebnis können also sogar über die Hälfte der Investitionen förderfähig sein.

Über Einzelheiten informiert das BMWi auf seiner Homepage.

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