Außer­kli­ni­sche Intensivpflege-​Richtlinie

Richt­linie über die Verord­nung von außer­kli­ni­scher Inten­siv­pflege – AKI-RL

Ziel der Richt­linie sind Erhalt, Förde­rung und Verbes­se­rung der Versor­gungs­si­cher­heit von Versi­cherten, die Anspruch auf außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege haben. Die Richt­linie listet unter anderem Leis­tungs­in­halte der außer­kli­ni­schen Inten­siv­pflege auf, die verordnet werden können, konkre­ti­siert, welche Voraus­set­zungen dabei gelten und wie die Zusam­men­ar­beit der verschie­denen betreu­enden Berufs­gruppen koor­di­niert werden soll.

In Kraft getreten am:
01.01.2025
Geän­dert am:
05.12.2024 BAnz AT 18.12.2024 B2
Fassung vom:
19.11.2021 BAnz AT 17. März 2022 B2

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