Gesundheitsuntersuchungs-​Richtlinie

Richtlinie über die Gesund­heits­un­ter­su­chungen zur Früherkennung von Krankheiten

Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den vertrags­ärzt­lichen Gesund­heits­un­ter­su­chungen zur Früherkennung von Erkran­kungen bei Frauen und Männern, insbesondere zum Inhalt der Gesund­heits­un­ter­su­chungen sowie zur Dokumen­tation und Auswertung.

In Kraft getreten am:
12.02.2021
Geändert am:
20.11.2020 BAnz AT 11.02.2021 B1
Fassung vom:
19.12.2019 BAnz AT 06.03.2020 B2

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiter­führende Informa­tionen