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Nochmalige Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

von RA Lutz Krüger | 10.08.2023

Die Ende 2022 geänderten Formulare werden zur Mitte 2024 nochmals angepasst und überholen sich damit selbst.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 03.08.2023 einen Referentenentwurf zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung veröffentlicht. Durch die geplante Verordnung werden die Vordrucke der erst am 16.12.2022 verkündeten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung bereits geändert, bevor jene verbindlich werden. Der Gesetzgeber hat praxisrelevante Anpassungen vorgenommen, die sich in den ersten Monaten deren Anwendung ergeben haben. Hervorzuheben ist, dass es wieder ermöglicht wird – wie in der Vergangenheit – eine Forderungsaufstellung beizufügen, in der alle zu vollstreckenden Titel ausgewiesen sind.

Die nunmehr überarbeitete Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft und wird – gemäß Verordnungstext – zum 01.06.2024 verbindlich. Wann genau diese verbesserten Vordrucke in Kraft treten, kann aktuell noch nicht eingeschätzt werden, da der Bundesrat dem Verordnungsentwurf zunächst zustimmen muss. Frühestmöglicher Zeitpunkt hierfür ist die Sitzung des Bundesrates Ende Oktober 2023. Erst wenn die Zustimmung des Bundesrates vorliegt, kann die RA-MICRO Software AG mit der Implementierung beginnen.

Zu beachten ist, dass gemäß der Übergangsregelung die Vordrucke in der Fassung vom 16.12.2022 bis zum 31.05.2024 parallel anwendbar sind. Das BMJ gibt bis zum 14.09.2023 die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Entwurf. Die RA-MICRO Software AG wird von diesem Angebot Gebrauch machen.

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