25.09.2017 · Nachricht aus Auto Steuern Recht · Betriebsausgaben
Das BMF hält trotz der gegenteiligen BFH-Rechtsprechung daran fest, dass die Pauschalsteuer für Sachgeschenke nach § 37b EStG nicht in die 35-Euro-Grenze für den Betriebsausgabenabzug einfließt. Übersteigt also der Geschenkewert netto die 35-Euro-Grenze nicht, bleibt der Betriebsausgabenabzug erhalten, auch wenn die Grenze mit der Pauschalsteuer überschritten wird.
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