22.10.2024 · Fachbeitrag aus Mietrecht kompakt · Kündigungsschutz
Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 hat der Gesetzgeber den Kündigungsschutz des Mieters nach § 577a BGB bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach dem „Münchener Modell“ ausgeweitet, nach dem eine erwerbende Personengesellschaft eine Kündigung des Mietverhältnisses auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter stützen konnte. In Anlehnung an den Tatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat er eine Ausnahme für Familien- und Haushaltsangehörige vorgesehen, um den ...
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