28.02.2025 · Nachricht aus Auto Steuern Recht · Arbeitsrecht
Vereinbart ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter eine Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist das in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Unternehmen kann das Arbeitsverhältnis trotzdem ordentlich kündigen. Dies hat das BAG im Fall eines Serviceberaters/Kfz-Meisters entschieden.
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