08.07.2015 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Vergütung
Die in § 26 BORA enthaltene Vorgabe, Rechtsanwälte seien zu angemessenen Bedingungen zu beschäftigen, stellt keine eigene Anspruchsgrundlage dar. Sie hat auch keinen Einfluss auf den konkreten zu leistenden Sachvortrag des ArbN, der sich in sittenwidriger Weise zu niedrig entlohnt fühlt. Zu dem konkreten Sachvortrag gehört, welche Vergütungshöhe in welcher Region für angestellte Rechtsanwälte bestimmter Qualifikation, differenziert nach Kanzleigrößen, angemessen ist (BAG 17.12.14, 5 ...
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